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2. Österreich-Ungarn umfaßt drei Tiefebenen, das Wiener Becken
mit dem Marchfelde, die Oberungarische und die Niederungarische Tiefebene.
Die höchste Erhebung der Monarchie ist der Ortler, der eine Höhe
von 3900 m erreicht.
III. Auch die Bewässerung ist mannigfaltig. Österreich-Ungarn hat
Anteil an allen wichtigen Stromgebieten Mitteleuropas, am Gebiet des
Rheins, der Donau, der Elbe, der Oder, der Weichsel und der Etsch
und besitzt neben reich bewässerten Landschaften auch ausgedehnte Wasser-
arme Gebiete (Karst, Pußten).
Der wichtigste Strom der Monarchie ist die Donau. Sie bildet
die große, verkehrsreiche Wasserstraße des ausgedehnten Landes und ist
gleichsam das Band, welches die zahlreichen Teile des Kaiserstaates zu-
sammenhalt.
IV. Mannigfaltig sind weiter die Produkte und daher auch die
Erwerbsquellen des Staates. Österreich-Ungarn besitzt Gegenden, in
denen die Viehzucht in hoher Blüte steht (Alpenländer, Pußteu!),
Landschaften, in denen der Boden bau die Hauptnahrungsquelle bildet
und wichtige Ausfuhrartikel liefert (Getreidebau und Weinbau in
Ungarn, Obst- und Hopfenbau in Böhmen!), Gebiete, welche vorzugs¬
weise Waldwirtschaft treiben (Karpaten!), Teile, welche reich an Boden-
schätzen (Kohle!) und daher der Sitz eines bedeutsamen Bergbaus und
einer blühenden Industrie sind. (Böhmen, Schlesien!) — Es ist er¬
klärlich, daß in einem Lande, das so reich ist an Erzeugnissen aller Art,
auch der Handel auf hoher Stufe steht. Er wird gefördert durch das
Eisenbahnnetz und die schiffbaren Flüsse. Die wichtigsten Handelsplätze
sind Wien, Prag, Budapest und Trieft.
V. Mannigfaltig ist endlich auch die Bevölkerung des Kaiserstaates,
denn Österreich-Ungarn umschließt ein Völkergemisch- Deutsche, Tschechen,
Slovaken, Polen, Magyaren, Italiener und andere Volksstämme wohnen
innerhalb seiner Grenzen neben- und durcheinander.
VI. Staatsverhältnisse. Österreich-Ungaru ist, wie schon sein Name
sagt, ein Doppelstaat. Es besteht aus zwei Reichshälften, einer öfter-
reichischen und einer ungarischen, von denen jede für sich verwaltet wird.
Der Fürst ist gleichzeitig Kaiser in den österreichischen und König in den
ungarischen Ländern. Nur wenige Einrichtungen sind beiden Reichs-
Hälften gemeinsam, z. B. das Heer und die Flotte. Sie führen die
Bezeichnung „k. u. k.", d. h. kaiserlich u. königlich. — Die Hauptstadt
des Doppelstaates ist Wien.
VII. Beziehungen zum Deutschen Reiche. Österreich-Ungarn ist
nicht nur wie die Schweiz Deutschlands Nachbar, sondern anch Deutsch-
lands Bundesgenosse (Dreibund). Die beiden Kaiserstaaten stehen in
regem, vielseitigen Güteraustausch. Deutschland empfängt von Österreich-
Ungarn z. B. Vieh, Holz, Braunkohlen, Gerste und frisches Obst und
liefert dafür Steinkohlen, Bücher, Karten, Maschinen und Maschinenteile.