Siebente methodische Einheit.
A. klarhcits stufe.
Die Verfassung des deutschen Reichs.
3ifl: Wir reden heute davon, wie Kaiser Wilhelm den
Bundesstaat Deutschland ähnlich regiert, wie König Albert
unser Vaterland.
Dorberntnng: Sie stellt zunächst fest, warum Deutschland die Be-
zeichnuug „Bundesstaat" führt, greift dann zurück auf das, was die
Vaterlandskunde bot (VergL die ausführlichen Darlegungen im 1. Bändchen
des Präparationswerkes S. 102 ff.), reproduziert, klärt und ordnet
unter steter Beziehung auf konkrete Fälle den diesbezüglichen Stoff im
Anschluß an drei Fragen.
1. Was hat König Albert zu thuu? (Verkündigung und Voll-
zng der Gesetze, Ernennung der Staatsbeamten, Verleihung von Würden
und Auszeichnungen, Begnadigungsrecht, Oberbefehl über das sächsische
Heer u. s. w.)
2. Wer unterstützt den König Albert bei seiner Arbeit?
(Landtag — Minister.)
'S. Woher kommt das Geld, welches nötig ist, um die Be-
amten zu bezahlen, Eisenbahnen und Straßen zu unterhalten
u. s. w.? (Ertrag der Staatseisenbahnen, Wälder, Bergwerke und Güter
— Zölle — Einkommensteuer.)
Darbietung: Sie stellt unter steter Beziehung auf die als Grund-
läge dienenden vaterländischen Verhältnisse sest:
I Was Kaiser Wilhelm II. zu thuu hat.
1. Er hat den Oberbefehl über die gesamte Land- und Seemacht
(Marine!) des Reiches.
2. Er hat die oberste Leitung der dem ganzen Reiche gemeinsamen
Verwaltungsangelegenheiten (Post- und Telegraphenwesen z. B.!)
3. Er ernennt die Reichsbeamten (Reichskanzler — Beamte am
Reichsgericht — Postbeamte!)
4. Er verkündet die Reichsgesetze (Arbeiterschutzgesetzgebung z. B.)
lmd überwacht deren Vollzug.
Tischendorf, Deutschland. 2. Abt. 2. Aufl. 9