Full text: Deutsches Lesebuch für landwirtschaftliche Winterschulen, Ackerbauschulen und ländliche Fortbildungsschulen

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des Kaisers die Ausführung der Gesetze zu überwachen sowie die 
Verfügungen und Anordnungen des Kaisers gegenzuzeichnen. Die 
einzelnen Gebiete der Reichsverwaltung sind besondern Reichsämtern 
überwiesen, deren Chefs, Staatssekretäre genannt, dem Reichskanzler 
untergeordnet sind. 
Es gibt folgende Reichsämter: 1) das Auswärtige Amt; es 
leitet und regelt die Beziehungen mit den auswärtigen Staaten und 
vertritt die Rechte der deutschen Staatsbürger im Auslande; seine 
Gehilfen sind die Botschafter, Gesandten und Konsuln. 2) Das 
Reichsamt des Innern; ihm unterstehen das Gesundheitsamt, 
das Patentwesen, das Reichsversicherungsamt und das statistische Amt. 
3) Das Reichsmarine am t hat die Verwaltung der Kriegsflotte. 
4) Das Reichsjustizamt überwacht die Rechtspflege im Reiche: ihm 
untersteht das Leipziger Reichsgericht. 5) Das Reichs schätznm t 
beschäftigt sich mit der Verwaltung der Reichsfinanzen. 6) Das 
Reichs post amt verwaltet das Post-, das Telegraphen- und Fern¬ 
sprechwesen. 7) Dem Reichs eisend ahnamte liegt die Aufsicht über 
die Eisenbahnen des Reiches ob. 
Nach Schubart u. a. 
18. Das Königreich Preufzen. 
A. Staatsgebiet, Bevölkerung und Verfassung. 
Preußen ist 0 326 stsj Meilen (348 607 qkm) groß und hat 
(1900) 34 Vs Million Einwohner, umfaßt also beinahe % des deutschen 
Reiches. — Die Einwohner sind nach ihrer Muttersprache: 31 Million 
Deutsche, 37a Million Fremdsprachige (Polen, Masuren, Kassuben, 
Wenden, Tschechen, Dänen, Litauer, Holländer, Wallonen). - Ihrer 
Religion nach sind die Bewohner 22 Million Evangelische, 12 Million 
Katholiken, 140000 Angehörige christlicher Sekten, 392000 Juden. 
Der preußische Staat ist in einer Geschichte ohnegleichen durch 
die nimmer rastende Tätigkeit seiner Herrscher, ein stets schlagfertiges 
Heer, ein unbestechliches, pflichttreues Beamtentum, eine geschickte 
Finanzverwaltung und den Fleiß seiner Bewohner aus einer 
Menge von kleinen Staatskörpern zu einem festen Ganzen zusammen¬ 
gefügt worden. 
Seiner Verfassung nach ist Preußen eine verfassungs- 
mäßige (konstitutionelle) Monarchie; die Verfassungsurkunde trägt 
das Datum des 31. Januar 1850. -An der Spitze des Staates steht
	        
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