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des Kaisers die Ausführung der Gesetze zu überwachen sowie die
Verfügungen und Anordnungen des Kaisers gegenzuzeichnen. Die
einzelnen Gebiete der Reichsverwaltung sind besondern Reichsämtern
überwiesen, deren Chefs, Staatssekretäre genannt, dem Reichskanzler
untergeordnet sind.
Es gibt folgende Reichsämter: 1) das Auswärtige Amt; es
leitet und regelt die Beziehungen mit den auswärtigen Staaten und
vertritt die Rechte der deutschen Staatsbürger im Auslande; seine
Gehilfen sind die Botschafter, Gesandten und Konsuln. 2) Das
Reichsamt des Innern; ihm unterstehen das Gesundheitsamt,
das Patentwesen, das Reichsversicherungsamt und das statistische Amt.
3) Das Reichsmarine am t hat die Verwaltung der Kriegsflotte.
4) Das Reichsjustizamt überwacht die Rechtspflege im Reiche: ihm
untersteht das Leipziger Reichsgericht. 5) Das Reichs schätznm t
beschäftigt sich mit der Verwaltung der Reichsfinanzen. 6) Das
Reichs post amt verwaltet das Post-, das Telegraphen- und Fern¬
sprechwesen. 7) Dem Reichs eisend ahnamte liegt die Aufsicht über
die Eisenbahnen des Reiches ob.
Nach Schubart u. a.
18. Das Königreich Preufzen.
A. Staatsgebiet, Bevölkerung und Verfassung.
Preußen ist 0 326 stsj Meilen (348 607 qkm) groß und hat
(1900) 34 Vs Million Einwohner, umfaßt also beinahe % des deutschen
Reiches. — Die Einwohner sind nach ihrer Muttersprache: 31 Million
Deutsche, 37a Million Fremdsprachige (Polen, Masuren, Kassuben,
Wenden, Tschechen, Dänen, Litauer, Holländer, Wallonen). - Ihrer
Religion nach sind die Bewohner 22 Million Evangelische, 12 Million
Katholiken, 140000 Angehörige christlicher Sekten, 392000 Juden.
Der preußische Staat ist in einer Geschichte ohnegleichen durch
die nimmer rastende Tätigkeit seiner Herrscher, ein stets schlagfertiges
Heer, ein unbestechliches, pflichttreues Beamtentum, eine geschickte
Finanzverwaltung und den Fleiß seiner Bewohner aus einer
Menge von kleinen Staatskörpern zu einem festen Ganzen zusammen¬
gefügt worden.
Seiner Verfassung nach ist Preußen eine verfassungs-
mäßige (konstitutionelle) Monarchie; die Verfassungsurkunde trägt
das Datum des 31. Januar 1850. -An der Spitze des Staates steht