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läßt, da müssen die Himmelsgegenden vorläufig dem Sach-
verhalt entsprechend an der Wandtafel bezeichnet werden;
jedoch muß im weiteren Verlaufe des Unterrichts baldigst die
Übereinstimmung mit der geographischen Karte eintreten, da-
mit es den Kindern nicht zu schwer wird, sich in dem neu
gewendeten Bilde zurecht zu finden).
Wenn wir nun die ganze Schulstube an die Wandtafel
zeichnen wollen, so können wir nicht ihre wirkliche Länge dar-
stellen, weil die Tafel dafür zu klein ist; wir müssen also den
wirklichen Maßstab verkleinern oder „verjüngen", wir müssen
den verkleinerten oder verjüngten Maßstab anwenden.
Soll oben und unten ein kleiner freier Raum bleiben, so
können wir die westliche und die östliche Wand nur 90 cm
lang zeichnen. Für 1 m nehmen wir also immer nur 10 cm.
Die nördliche und die südliche Wand dürfen daher nur
65 cm lang gezeichnet werden. (Der Lehrer führt die Zeichnung
aus; die Schüler zeichnen den Umriß gleichzeitig auf ihrer
Schiefertafel oder auf einem Blatt Papier unter Zugrunde-
legung des Maßstabes 1:100, also I m — 1 cm; siehe Fig 3).
Die Figur, die wir erhalten haben, hat allemal da, wo zwei
Linien zusammentreffen, eine Ecke. Sie hat vier Ecken, ist
viereckig, bildet ein Viereck. Eine Ausdehnung des Zimmers
haben wir nicht mitgezeichnet: die Höhe. Die Zeichnung hat
die Form des Fußbodens. Der Fußboden ist der Grund des
Zimmers. Wir haben also ein Bild von dem Grunde der
Schulstube gezeichnet. Diese Figur wird daher ein Grund-
riß genannt. In dem Grundriß haben wir sür 1 m der
wirklichen oder natürlichen Länge der Klasse immer nur
10 cm, also den zehnten Teil gezeichnet. Von einem solchen
Grundriß sagt man: er ist gezeichnet im Maßstab 1 zu 10
(1:10) der natürlichen Länge. (Wenn die Größe der Wand-
taiel das angenomniene Verhältnis nicht zuläßt, so empfiehlt
sich der Maßstab 1: 20, also 1 m = 5 cm. Es ist zweckmäßig,
die Tafel nach Vollendung der Zeichnung wagerecht zu legen,
nicht bloß, um die Übereinstimmung der Richtungen in der