Zweites Kapitel. 
Die übrigen Staaten in Mittel- und Norddeutschland. 
§ 1. Das Königreich Sachsen. 
Das Königreich Sachsen erstreckt sich von 50" 10' bis 51" 28' nördl. Br. 
und von 11" 50' bis 14" 40' östl. L. V. Gr. und grenzt iin Osten an die 
preußische Provinz Schlesien und Böhmen, im Sude» gleichfalls an Böhmen, 
im Südwesten an Bayern, im Westen an Gebiete von Reuß, Sachsen-Weimar, 
Sachsen-Altenburg und der preußischen Provinz Sachsen, im Norden an die 
preußischen Provinzen Sachsen und Schlesien. 
Das Königreich wird in die vier Kreishauptmannschaften Dresden, Zwickan, 
Leipzig uud Bautzen geteilt, welche, abgesehen von den Stadtbezirken Dresden, 
Leipzig und Chemnitz, wieder in 27 Amtshauptmannschasteu zerfallen. 
Die Geschichte des Landes führt uns zunächst in den Anfang der christ- 
lichen Zeitrechnung, zu welcher Zeit der Germanenstamm der Hermunduren 
hier wohnte. Ans denselben folgte der slawische Stamm der Sorben (Wenden), 
welcher seit der Zeit Karls des Großen nach Osten zurückgedrängt wurde, sich 
aber bis jetzt in der Lausitz erhalten hat. Den ersten Grund zu einem Staats- 
wesen legte Heinrich I. durch die Einrichtung der Mark Meißen (928), welche 
etwa zwei Jahrhunderte später in den erblichen Besitz des Hanses Wettin kam, 
das hier noch herrscht. Das Laud wurde, abgesehen von kleineren Gebieten, 
allmählich durch Thüringen uud Sachseu-Witteuberg vergrößert, teilte sich aber 
(1485) in die beiden Linien der Ernestiner (Knrsachsen) und Albertiner (Herzog- 
tum Sachseu). Nach der Schlacht bei Mühlberg trat die erstere die Kurwürde 
und den Knrkreis an die letztere ab und behielt lediglich die thüringischen 
Länder, welche demnächst wieder mehrfach geteilt wurden. Kursachsen gewann 
im Dreißigjährigen Kriege die Lausitz. Kurfürst (Friedrich) August I. (der 
Starke) erhielt die polnische Königskrone und trat zu diesem Zwecke zum 
Katholizismus über; auch sein Sohn (Friedrich) August II. erwarb diese Würde
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.