Drittes Kapitel
Die süddeutschen Staaten.
§ 1. Das Großherzogtnm Hessen.
Das Großherzogtum Hessen gehört nur mit dem einen seiner beiden großen
Gebiete zu Süddeutschland, mit dem andern zu Norddeutschland. Dasselbe er-
streckt sich von 7° 52' bis 9° 38' östl. L. v. Gr. und von 49° 13' bis 50° 35'
nördl. Br. Zu den beiden Hauptgebieten treten noch elf Exklaven.
Der nördliche Hauptteil, welcher noch zu Norddeutschland gehört, wird ganz
von der preußischen Provinz Hessen-Nassau umschlossen; der südliche, welcher fast
ganz südlich vom unteren Main und der Rheinstrecke, zwischen Mainz und Bingen,
liegt, im Norden von Preußen, im Osten von Bayern und Baden, im Südwesten
von der Rheinpfalz und im Nordwesten von den preußischen Rheinlanden begrenzt.
Von den Exklaven ist nur das Gebiet von Wimpfen, zwischen badenschem und
württemberglschem Gebiete, von Bedeutung.
Die ältesten Bewohner des Landes waren die Katten; der Name der
Hessen erscheint erst zu Anfang des 8. Jahrhunderts. Im 12. Jahrhundert
war das Memerschs Grafenhans hier reich begütert; dessen Besitz ging später
auf das Geschlecht der Gisonen von Gudensberg und sodann auf die Landgrafen
von Thüringen über. Nach deren Aussterben folgte Heinrich I. (das „Kind von
Brabant") als Landgraf von Hessen. Bei der nach Philipps des Großmütigen
Tode (1567) eingetretenen Teilung der Landgrasschaft unter dessen vier Söhne
wurde Georg I. (der Fromme) Besitzer der oberen Grafschaft Katzenelnbogen
mit Darmstadt; er ist der Stammvater des Herzogshauses. In der Franzosen-
zeit verlor der damalige Fürst, Ludwig X. (1799—1839) zwar bedeutende
Gebiete, besonders aus dem linken Rheinufer, wurde dafür aber reichlich durch
säkularisierte Gebiete geistlicher Fürsten auf dem rechten Rheinufer entschädigt
und für seinen Beitritt zum Rheinbunde nicht nur zum Großherzog ernannt,
sondern wiederum bedeutend bereichert, besonders durch Gebiete inediatisierter
Fürsten und Herren. 1813 trat der Großherzog aus dem Rheinbunde und
schloß sich dem Deutschen Bunde an, worauf durch die Wiener Kongreßakte im