3
2. Noricum.
Dieses gränzte östlich an Pannonien, war südlich durch die karnischen
Alpen von der italischen Provinz Venetien und wieder von Pannonien ge¬
trennt, stiess nördlich an die Donau und westlich an Rhätien. Unter Ha¬
drian wurde dieses Land in Noricum ripense, den flachen, und No¬
ricum mediterraneum, den gebirgigen Theil des Landes umfassend,
eingetheilt.
Vor der Provinzial-Eintheilung gehörten auch noch zu Noricum, durch
sie aber später zu Pannonien: Vindobona und alles östlich anliegende
Land bis Carnutum.
Hier ist auch der Platz, die nördlichen Theile der Provinzen von
Venetien und Illyricum
zu erwähnen, welche jetzt zu dem Gesammtumfange von Deutschland ge¬
zählt werden.
B. Die Rheinlande.
1. Helvetien.
Im IV. Jahrhunderte den östlichen Theil der Provinz Maxima Sequa¬
norum bildend. Seine Gränzen waren: im Norden der Rhein und der Jura
mons, der gegen das eigentliche Sequanerland im Westen die Gränze bil¬
dete. Im Süden und Osten der Lemanische See und die Alpenketten,
welche die Flussgebiete der obern Rhone und des obern Rheines südlich
und östlich abscheiden. Ersteres, das einen Theil der Provinz Alpes Pen¬
ninae ausmachte, wird wieder durch das gleichnamige Gebirge, welches,
wie die obengenannten Ketten, vom Adula mons, St. Gotthard, herablief,
von der italischen Provinz Ligurien abgegränzt.
2. Germania prima oder superior.
Das linke Rheinufer von der Mündung der Aar bis zu jener der Nahe;
die westliche Gränze bilden die Vogesen, die östliche der Rhein. Unter
Constantin wurde der südliche Theil dieser Provinz zu Maxima Sequa¬
norum geschlagen.
Nicht unwahrscheinlich wurde der, dem Rheine anliegende Theil der
decumatischen Felder gleichfalls zur Provinz von Ober-Germanien gerech¬
net, bis derselbe an die Alemannen verloren ging.
3. Germania secunda oder inferior.
Begriff im ersten Jahrhunderte nach Christus das Land der Belgier
und der übrigen germanischen Völkerschaften am linken Rheinufer bis zu
Germania prima. Wahrscheinlich schon im II. Jahrhundert, unter Trajan,
nach Andern erst unter Constantin wurde aus Germania secunda die engere
Provinz dieses Namens und die beiden Provinzen Belgica prima und secunda
i*