Full text: Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen

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Gottesdienstliche Verfassung. 
war, theils die Götter zu versöhnen, theils daK 
Volk zu bcllistigen, und so sich in dessen Gunst 
zu setzen: allein diese Art von Gunsterwerbung 
war äußerst theuer, denn hierbei wurden ungeheure 
Summen verschwendet. 
§. 93. 
Die Aufsicht über die öffentlichen Spiele hat¬ 
ten die Aedilen, — man theilet sie in Z Klassen: 
a) In die Circensischen (Ludi drcenses), 
b) theatralischen (Ludi scenici), und 
c) Fechterspiele (Ludi gladiatorii), 
§. 94- 
Die circensischen Spiele (Lud! oircen- 
863, auch Ladi magni vorzugsweise), wurden 
auf dem Cirxu8 maximus, und früher auf dem 
Campus martius gehalten, und sehr feierlich er¬ 
öffnet. Man machte nämlich einen prächtigen 
Zug von dem Capitol aus auf den Circus in fol¬ 
gender Ordnung: Zuerst kamen erwachsene Kna¬ 
ben in großer Anzahl, hierauf die Nitterssöhne 
zu Pferde, und nach diesen eine Abtheilung zn 
Fuß, welche unter dem Fußvolke dienen wollten. 
An diese schlossen sich dre Wettrenner, mit zwei- 
oder vierspännigen Wagen, die Kämpfer, Tänzer 
und ein Chor Musikanten an. Nun kamen die 
Opfergefaße, die Priester mit, den Opferthieren, 
und zuletzt die Bildnisse der Götter, wobei die der 
obern Götter auf Wagen mit weißen Pferden be¬ 
spannt, gefahren, jene der untern Götter aber auf 
Tragbahren getragen wurden. 
§- 95- 
Nach der Ankunft in dem Circus wurde durch 
einen Consul oder Priester das Opfer verrichtet, 
und sodann der Anfang mit den Spielen gemacht. 
Diese waren nun von sechserler Art:
	        
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