Full text: Anleitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der neuesten Erdbeschreibung, nach den brauchbarsten Landkarten, vornemlich zum Unterricht der Jugend verfertiget

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Von Deutschland. 
rektorium in diesem Collcgio führen Obstreich und Salzburg 
Wechsels- weise. 
III.) Das Reichsstädtecollegium von 2 Bänken und 
einer Stimme, als: 
r.) Der rheinischen Bank von 14 Städten. 
2.) Der schwäbischen Bank von 37 Städten. 
Das Direktorium führet die Stadt darin der Reichs, 
tag gehalten wird, also Regensburg. 
Anmerk. Die geistlichen Reichs,bände erlangen 
ihre Würde durch die Wahl der Domkapitel, die welr- 
llchen durch Erbfolge. Beyde müssen ihre Lande und 
weltliche Hoheit vom Kaiser zur Lehn nehmen. 
Der Kreistag ist eine Versammlung der sämmtlichm 
Stände des Kreises, dergleichen Kreibversammlungen ge- 
schehen: 
im Knhrreinschcnzu Frankfnrth am Mayn, 
im fränkischenzu Nürnberg, 
im bayrischen zu Mühldorf, 
im schwäbischen zu Ulm, 
im oberrheinischen zu Frankfurth am Mayn, 
im niederrheinischen westphülischcn zu Köln. 
Anmerk, Oestreichischen und Burgundischen sind 
keine gebräuchlich.- weil diese Kreise einen Herrn haben. 
Niedersüchsische Kreistage sind seit i6z-, und obcrsachs», 
sche seit 1683 nicht mehr gehalten werden. 
Die vornehmsten Reichsgerichte sind: i.) Der 
Reichstag zu Negcnsburg. 2.) Der Reichshoftath an des 
Kaisers Hoslager, von r Banken, der Gelehrten- und Herren¬ 
bank. Auf der Gelchrren-sitzen io, und auf der Herren¬ 
bank 8. 3.) Des Reichskammergericht zu Wetzlar, von 
, Präsidenten und rs Assessoribus oder Bcysitzern. , , 
Anmerk. Die wichtigsten Angelegenheiten des rolitt- 
schen deutschen Reichs werden auf dem Reichstage zu 
Regensburg verhandelt, welcher aus der kaiserlichen Princ«- 
palcommißion und den Gesandten der Stande besteht. 
In Religionssachen machen die Protestanten oder evan¬ 
gelischen ein eigenes Corpus. 
Die vornehrnstsli Reichsgrundgesetze sind; r.) Die 
goldene Bulle, seit 1356 vom Kaiser Karl den IV. ©je
	        
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