Full text: Neues Handbuch der Geographie

123 
Helvetien. 
bet nach u. nach auch die übrigen IO K. so wie mehrere 
Städte u. Landschaften (die zugewandten Orte) bey- 
l'-aten, bis endlich im westphal. Frieden das Ganze für 
eine freye Republik anerkannt wurde. - Der Schwei¬ 
tzer ist aufrichtig, treu, gastftey, mäßig, stark, beherzt, 
(daher viele Schweitzerregimenter von fremden Mäch¬ 
ten in Sold genommen werden )u. seine Freyheitsitebe 
geht über alles- Die Hauptsprache ist die deutsche, nach 
Italien zu spricht man italiamsch, nach Frank, zu fran¬ 
zösisch; aber beydes schlecht. Die herrsch. Rel. sind die 
reform. u. kathol Lutheraner giebt es wenige. — Hel- 
vetien ist eine zusammengesetzte Republik, wo jeder der 
13 Kantons einen besonder» unabhängigen Staat aus- * 
macht. Die Regierungsform istversch. Bern, Lucern, 
Freyburg sind aristokratisch; Uri, Cchweitz, Unterwal¬ 
den, Zug,-Glarus u. Appenzell demokratisch; Zürich, 
Basel, Solothurn u. Schafhausen aristodemokratisch. 
Eiinge der zugewandten Orte, als die Reichsfürsten, 
der Bisch, zu Basel, der Abt zu St. Gallen u. der König 
von Preußen zu Neufchatel u. Valengin regieren mo¬ 
narchisch. — Ausser einigen Stadtbesatzungen hat die 
Eydgenossenschaft keine stehende Armee, aber jeder 
männl. Unterthan vom l 6—60 Jahren ist Soldat, der 
sich in allen selbst versorgen muß, und so kann vermit¬ 
telst der Hochwachten (Feuersignale auf Bergen) in 
kurzer Zeit ein großes Heer versammlet werden. Die 
Einkünfte des Landes können nicht bestimmt werden. 
Das ganze Land wird eingetheilt in 
A) MrteDderLanrons (610 0M. i'33o,ooo(?.) 
a ) Die Kantons selbst (495 O M. 9 70,000 E.) 
1) Zürich (4 Z 0 M. 175,000 E. )Dem Range nach 
der erste Kanton,präsidirt bey allen Versammlungen, 
die Tagesayungcn, Tageleistungen und Konferen¬ 
zen genannt werden. — Zürich, erste St. u. Fest, 
m. 12,000. E. Lausten/ Schloß m. einem 40 F. ho¬ 
hen Rheinfall. Lülach, Gren;, Winterthur. 
2) Lern (236 O M.U. Z40,O9O-E.)Dergr'ößteK. 
Er
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.