20 VII. i. Die Grundbegriffe 
So verkehren die Hausvater das Recht, zu 
den Gesetzen ihre Stimmen zu geben. Sie hatten diese 
Regierung von dem Stifter Demokratus eine Demo, 
kratie genannt; die Patricier aber hiessen, dem Aristo« 
kratus zu Ehren, die neue Regierungsform, in welcher 
das Recht, in Staatssachen zu stimmen, einigen Fa¬ 
milien erblich geworden war, eine Aristokratie. Die 
Zahl derPatricier war groß, und wurde grösser. Ihre 
Güter und Wohnsitze waren im ganzen Lande zerstreut. 
Ein beständiger Aufenthalt in der Hauptstadt wäre 
beschwerlich und schädlich gewesen. Sie wählten also 
durch die meisten Stimmen einen grossen Rath von 
hundert Personen, der sich alle Monate versammlcn 
sollte. Ihm gaben sie das Recht, einen kleinen Rath 
von zehn Patricicrn zu wählen. Derselbe sollte sich 
wöchentlich dreymal versammlcn. Wenn ungewöhn¬ 
licherweise wichtige Geschäfte vorfielen, so sollte der 
kleine Rath einen ausserordentlichen Patricientag auö- 
schreiben, an welchem sie sich Alle versammlcn wollten. 
Kurz, die Patricier wurden in der Aristokratie das, 
was die Hausvater in der Demokratie vor dieser Der« 
anderung gewesen waren. Die Stelle des Universal, 
raths besetzte der kleine und grosse Rath , welcher aus 
lauter Patriciern bestand. Nur an dem Patricientage 
konnten beständig geltende Gesetze gemacht werden; in 
den Zwischenzeiten war der grosse Rath die höchste 
Obrigkeit. Der kleine Rath aber wachte täglich für die 
Ausübung der Gesetze, und überlegte vorgängig die 
Fragen, die sowohl in der Versammlung des grossen 
Raths, als auch aller Patricier ausgemacht werden 
sollten.
	        
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