20 VII. i. Die Grundbegriffe
So verkehren die Hausvater das Recht, zu
den Gesetzen ihre Stimmen zu geben. Sie hatten diese
Regierung von dem Stifter Demokratus eine Demo,
kratie genannt; die Patricier aber hiessen, dem Aristo«
kratus zu Ehren, die neue Regierungsform, in welcher
das Recht, in Staatssachen zu stimmen, einigen Fa¬
milien erblich geworden war, eine Aristokratie. Die
Zahl derPatricier war groß, und wurde grösser. Ihre
Güter und Wohnsitze waren im ganzen Lande zerstreut.
Ein beständiger Aufenthalt in der Hauptstadt wäre
beschwerlich und schädlich gewesen. Sie wählten also
durch die meisten Stimmen einen grossen Rath von
hundert Personen, der sich alle Monate versammlcn
sollte. Ihm gaben sie das Recht, einen kleinen Rath
von zehn Patricicrn zu wählen. Derselbe sollte sich
wöchentlich dreymal versammlcn. Wenn ungewöhn¬
licherweise wichtige Geschäfte vorfielen, so sollte der
kleine Rath einen ausserordentlichen Patricientag auö-
schreiben, an welchem sie sich Alle versammlcn wollten.
Kurz, die Patricier wurden in der Aristokratie das,
was die Hausvater in der Demokratie vor dieser Der«
anderung gewesen waren. Die Stelle des Universal,
raths besetzte der kleine und grosse Rath , welcher aus
lauter Patriciern bestand. Nur an dem Patricientage
konnten beständig geltende Gesetze gemacht werden; in
den Zwischenzeiten war der grosse Rath die höchste
Obrigkeit. Der kleine Rath aber wachte täglich für die
Ausübung der Gesetze, und überlegte vorgängig die
Fragen, die sowohl in der Versammlung des grossen
Raths, als auch aller Patricier ausgemacht werden
sollten.