Full text: Die vorchristliche Zeit (Bd. 1)

und der Unterwerfung Italiens. 
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Die Begebenheiten, wie sie überliefert sind, knüpfen sich an die Perso¬ 
nen van Nomulus und sechs auf ihn folgenden Königen, deren Negie¬ 
rungszeiten den fraglichen Zeitraum ausfüllen. Was von den einzelnen 
Königen berichtet ist, zeigt sich zum Theil als mythisch, zum Theil als 
in sich widersprechend oder doch unwahrscheinlich, abgesehen davon, daß 
auch über dieselben Thatsachen zuweilen unvereinbare Angaben vorhan¬ 
den sind. Schon die Gesammtdauer der den Königen zugeschriebenen 
Negierungszeiten ist im Vergleich mit den Negierungszeiten anderer 
Negentenreihen so überraschend lang, daß es zweifelhaft wird, ob die 
genannten Könige in der Wirklichkeit die einzigen gewesen sind und 
folglich auch, ob jedes Ereigniß der Negierung desjenigen angehört, mit 
dessen Namen die Ueberlieferung es verknüpft. Erst die Zeit der beiden 
letzten hat ein bestimmteres Licht und unter ihnen zeigt sich das Ge¬ 
meinwesen im Innern durch Einrichtungen befestigt und nach Außen 
mächtig. Die Könige sind Romulus (753—717), Numa Pompilius 
(715—673), Tullus Hostilius (673—641), Ancus Martius (641—616), 
Tarquinius Priscus (616 — 578), Servius Tullius (578—534), Tar- 
quinius Superbus oder der Hoffärtige (534—510). Romulus soll bei 
einem Feste auf wunderbare Weise der Erde entrückt worden sein und, 
wie er als ein Sohn des Kriegsgottes Mars und der verstoßenen al¬ 
banischen Königstochter Rhea Sylvia galt, genoß er nach seinem Tode 
unter dem Namen Quirinus göttliche Verehrung. Nach einem Jahre, 
in welchem kein König regierte, ward durch Wahl zum Nachfolger der 
sabinische Numa Pompilius berufen. So stellt sich das römische König¬ 
thum als ein nicht auf Erbfolge, soudern auf Wahl beruhendes dar und 
der Wechsel der Königswürde zwischen dem latinischen und sabinischen 
Stamm deutet auf ein Abkommen ähnlich dem, welches früher dem 
Romulus einen sabinischen Mitkönig gegeben hatte. Die Thätigkeit des 
neuen Königs ist nach Innen gerichtet und gilt der Einrichtung des 
Neligionswesens. In der Regelung der Götterverehrung muß das 
Hauptmittel zur Vereinigung der drei verschiedenen Volksstämme gelegen 
haben und Numa's Thätigkeit hat ohne Zweifel dieselbe so geordnet, 
daß jeder der drei Stämme das, was ihm eigenthümlich war, in den 
gemeinschaftlich angenommenen Gegenständen und Arten der Verehrung 
wiederfand. Dieß war um so bedeutender, als bei den heidnischen Völ¬ 
kern die religiösen Verrichtungen nicht allein alle öffentlichen Handlungen 
begleiteten, sondern denselben erst ihre Gültigkeit verliehen. Mit der 
Verehrung gewisser Gottheiten war auch die Pflege der Beschäftigungen, 
als deren Beschützer man sie dachte, verbunden und, wenn auf Numa 
Anordnungen zur Sicherung des Landbaues zurückgeführt werden, so 
rührt dieß her von dem Einflüsse, den das ackerbauende Volk der Sa¬ 
biner, zugleich durch Strenge, Mäßigung und Stärke ausgezeichnet, auf
	        
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