Full text: Die Geschichte der Griechen (H. 2)

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*9) Körperliche U r 5 u n g e n b e tre ffe n d. 
Männer, Weiber, Knaben und Mädchen stärken ihren 
Körper' durch Ingen, öffentliche Tänze, Schießen, Werfen 
der Wurfscheibe u. s. w. 
*io) Vertrage und Geldsachen betreffend. 
Zum Gelbe wird kein anderes Metall als Eisen genommen 
(daher mußte man, um i5oThaler fortzubringen, einen Wagen 
mit zwei Ochsen haben) — Waarentausch. Es ist verboten, 
Zinse zu nehmen; Geschenke von Fremden sind durchaus 
unerlaubt. 
*u) Gerichtshöfe betreffend. 
Prozesse finb schimpflich. Wer vor Gericht erscheinen 
will, muß 3c>Jahre alt sein. Jungen Leuten ist nicht erlaubt, 
nach den Gründen der Gesetze zu fragen, nach welchen sie 
beherrscht werden. Leuten von übelem Rufe keinen Zutritt 
vor Gericht. 
*i 2) Kriege betreffend. ' 
Der Spartaner ist nur im dreißigsten Jahre des Kriegst 
diensies fähig. Seine Dienstzeit dauert 40 Jahre, — also bis 
zum siebenzigsten. Vor dem Vollmonde wird nicht gegen den 
^ Feind ausgezogen. Es darf nicht oft gegen den nämlichen 
Feind gekämpfct werden; das Lager nicht lange an Einem Orte 
bleiben.— Das Seewesen wird vernachläßiget— (durch 
Nvlhwendigkeit gezwungen hoben sie später dieses Gesetz auf). 
Die Vorposten haben keine Schilde. Die Flucht ist schändlich. 
Todte Feinde werden nicht geplündert. 
§. 92. 
Man schreibt Lykurgen auch das unmenschliche Hinten 
Haltsgesetz (Kryptia) zu, nämlich Heloten und Sklaven zu 
ermorden, wenn sie zu zahlreich würden. 
Durch diese Gesetze sollte aller Weichlichkeit vorgebeuget 
werden, welche aber später doch einriß. Die erste Erschüt¬ 
terung erlitt diese Verfassung durch Einführung der fünf 
Ephoren unter dem Könige Theopompus (7*8), welche sich
	        
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