§. 61. Rom unter der Herrschaft der Patrizier. 219 
Als daher die Plebejer einst wieder zu einem Kriege aufge- 
boten wurden, verweigerten sie den Gehorsam und machten, die 
Stadt verlassend, 
Ä84 den Auszug auf den heiligen Berg (am Anio), wo sie sich 
verschanzten. Nun waren die Patrizier genothigt, mit ihnen zu 
unterhandeln. Auf die Vorstellung des Menenius Agrippa 
(durch die Fabel von der Empörung der Glieder gegen den Magen) 
zeigten sie sich zu einer Vereinbarung geneigt. Aber erst nachdem 
man ihnen Aufhebung der Schuldknech tschaft für die be¬ 
reits Verpfändeten, Nachlaß der Schulden für Arme und 
billigere Zins fuß best immun gen zugeschworen und ihnen 
zur Wahrung ihrer Rechte fünf eigene, von dem Volke selbst zu 
wählende und für ihre Person unverletzliche Schutzobere, die 
Volkstribuneu zugestanden hatte, kehrten die Plebejer wieder 
in die Stadt zurück. 
Die Volkstribunen, Tribuni plebis, waren jährliche V orsteh er 
der gcsammten Plebs, hatten zwar keinen Antheil am Staatsrcgimcnt, 
aber die Bcfugniß, jeden Plebejer gegen Ungerechtigkeit der Magistrate in 
Schutz zu nehmen, insbesondere aber jeden Vorschlag des Senats, wenn er 
ihnen volksschädlich däuchtc, durch ihren Einspruch oder ihr Veto (ihre 
inforcessio) zurückzuwcisen. Auch konnten sie die plebejische Volksgcmeinde 
versammeln und darin mit Strafen gegen jeden Plebejer einschrcitcn. Nach 
Ablauf ihrer Amtszeit konnten sie nicht zur Rechenschaft gezogen 
werden. Als Gchülfcn wurden ihnen zwei plebejische Adilen beige« 
geben, welche die Aufsicht über die plebejische Gcmcindckasse, über die öffent¬ 
lichen Gebäude und Plätze, über die Lebensmittel rc. hatten. 
Bald darauf entstanden aus einer Huugersuoth neue Un¬ 
ruhen und Gefahren. Als nämlich das vom Senat bestellte Ge¬ 
treide aus Sizilien kam, machte ein heftiger junger Mann unter 
den Patriziern, Marcus Coriolanus, den Vorschlag, es nur 
unter der Bedingung den Bürgern zukommen zu lassen, wenn sie 
auf die kurz vorher erworbenen Rechte, vorzüglich auf das Tribu¬ 
nal, verzichten würden. Wegen dieses frevelhaften Vorschlags 
klagten, ob ihn gleich der Senat nicht annahm, die Volkstribunen 
den Coriolanus auf den Tod an; er aber wich dem Urtheil aus 
und gieng zu den Volskern. Aus Rache führte er hierauf deren 
Heer gegen Rom und würde die Stadt eingenommen haben, wenn 
ihn nicht seine Mutter Veturia und seine Gemahlin Volumnia
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.