492 §. 152. Die Entstehung der nordamerikanischen Freistaaten. 
Stämme und dadurch das unermeßliche Gebiet im We¬ 
sten zufiel. An Spanien mußte England Florida und Mi¬ 
no rca, an Frankreich Tabago abtreten. 
Der nordamerikanische Freistaatenbund gab sich 1789 eine 
eigene Verfassung, indem die höchste gesetzgebende Gewalt bei dem 
aus der Kammer der Senatoren und der Kammer der Repräsen¬ 
tanten bestehenden Congresse, die höchste vollziehende Gewalt 
aber bei dem an der Spitze des Congresses stehenden Präsiden¬ 
ten ist, der alle vier Jahre neu gewählt wird. Der erste Präsi¬ 
dent war Washington. Schon unter seiner Regierung wurde 
der Staatenbund um drei neue Staaten vermehrt, und gegenwärtig 
umfaßt dieser merkwürdig rasch wachsende Freistaat 26 einzelne 
Staaten mit nun wohl 18 Millionen Einwohnern; welche sich zwar 
alle der vollkommensten Freiheit rühmen, selbst aber noch so sehr 
in die „materiellen Interessen" versenkt sind, daß die höhern Inter¬ 
essen des Geistes in Kunst und Wissenschaft noch keine festen und 
großartigen Pslegestätten bei ihnen finden konnten, ja daß dem 
Geldgewinne zu Liebe die südlichen Staaten sogar die leibliche 
Sklaverei noch mit der heftigsten Leidenschaftlichkeit in Schutz 
nehmen. 
Zu den 13 ursprünglichen Staaten kamen allmählig noch hinzu: Vermont, 
Kentucky, Tennessee, Louisiana, Ohio, Missisippi, Illinois, 
Maine, Missouri, Alabama, Michtkan, Indiana, Arkansas, 
wozu dann noch fünf Gebiete kommen, die weniger als 60,000 Einwohner und 
darum noch nicht das Recht eines Staates haben. Die 1790 gegründete 
Hauptstadt der Union Washington ist von dem Distrikt Columbia 
umschlossen. Jeder Staat wird von einem sclbstgcwählten Gouverneur und 
einer General-Asscmbly regiert. 
Die weitere innere Entwickelung dieses Freiheitslandes, sein 
Verhältniß zu Europa und seine Bebentung für die Zukunft gehört 
der speciellen Betrachtung an. 
Was die Staaten Südamerika's betrifft, so empfiengen 
diese als Colonicen des spanischen und portugiesischen Mutterlan¬ 
des lange Zeit hindurch von dorther ihren (in §. 123 berührten) 
Charakter, so wie ihre Schicksale. Im Jahre 1808 machten sie sich 
meist durch blutige Revolutionen von dem Mntterlande unabhängig, 
und während die bis jetzt daraus hervorgegangenen südamerikani-
	        
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