Full text: [Theil 2, Abth. 5] (Theil 2, Abth. 5)

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gend einem andern Lande von Europa) in Aragonien ge¬ 
bildet, wozu ihm sein früher Wohlstand durch seine In¬ 
dustrie, welche die arabische Herrschaft erweckt hatte, und 
sein daraus entstehendes Vermögen, das Seinige zu den 
Kriegen gegen die Araber beyzutragen, verholfen hat. 
Schon 1116 waren den Bürgern von Saragossa große 
Privilegien verwilliget; schon seit 1150 finden fich 
sichere Spuren, daß der Bürgerstand auf den Cortes er¬ 
scheint, um Abgaben zu verwilligen. Zu gleicher Zeit 
nimmt er regelmäßigen Antheil.am Kriege, und hält seit 
1260 eine Soldmiliz, um die Straßen gegen die Plün¬ 
derungen der Araber und der gegen fie gehaltenen Trup¬ 
pen sicher zu erhalten, und jeden Störer der öffentlichen 
Ruhe vor ein Gericht zu bringen, das in der Absicht nie- 
dergesetzt war, fie für diesen Frevel zu bestrafen. 
Im Jahre 1410 erlosch der bisherige Negentenstamm. 
Bey der Frage, ob nun die männlichen Descendenten von 
entfernteren, oder die weiblichen von näheren Linien fol¬ 
gen sollten, entschied eine ständische Versammlung für den 
Sohn des Königs Johann von Castilien und der Schwe¬ 
ster des verstorbenen Königs Martin, Ferdinand (l4l2 
— l4l6); und er schwur den Königseid, und die Stände 
huldigten ihm, ohne vorausgegangene Capitulation. 
Aber seinem Sohne Alp ho ns V. (1416 — 1458), 
dem Eroberer von Neapel, wurde nicht mehr, wie 
ehedem gestattet, den Iustiza ohne ständische Ein¬ 
willigung von^ seiner Stelle abzusetzen; dagegen wur¬ 
de der Iustiza einer strengen Aufsicht und jährlich einer 
dreymaligen ständischen Untersuchung über die Führung 
seines Amtes unterworfen. Sein Bruder und Nachfol¬ 
ger, Johann II. (1458 1479), brachte zu der Län- 
dermaffe des Reichs durch seine Gemahlinn Blanca auch 
noch das Königreich Navarra. Und in diesem Umfange 
erbte sie auch Johanns Sohn, Ferdinand der Katho¬ 
lische (1479 — 15iö). 
SB. wittlm Gescblchl», V. Heft. H
	        
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