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Kodrus. Die Archonten. Drakon.
schuldig waren. Ueber drei Jahrhunderte (1068— 752 v. Chr.)
dauerte die Regierung der lebenslänglichen Archonten aus dem
Geschlechts des Kodrus.
3. Abschaffung der lebenslänglichen Archonten.
Nachdem 13 regiert hatten, wurden statt der lebensläng¬
lichen Archonten im Jahre 752 v. Chr. zehnjährige eingeführt.
Ihrer regierten sieben, ujib nur die vier ersten waren aus des
Kodrus Familie. Endlich seit dem Jahre 682 v. Chr. wurden
alle Jahre neun Archonten gewählt, von denen der erste ö <xq-
xcov auch aQxoav inmwfiog hieß, weil nach ihm das Jahr be¬
nannt wurde. Der zweite trug den Namen ßaadevg, König,
aber von der dreifachen Würde der alten Könige war ihm nur
die priesterliche zu Theil geworden. Den Heeresbefehl erhielt
der dritte, noU(iaqxog; die 6 übrigen hießen Thesmotheten (on
xcov vofxoov xrjv ini^iXeiav kt/ov). Ihnen stand die Ausrecht¬
haltung der Gesetze und die Rechtspflege zu.
4. Drakon.
Da aber die Gesetze selbst noch nicht ausgezeichnet waren,
erhielt im Jahre 624 der Archon Drakon den Auftrag, Gesetze
(&ec{jioC) zu ertheilen. Allein das Mittel, dessen sich Drakon
bediente, um der Selbsthülfe und der Blutrache ein Ende zu
machen, die Niedersetzung von Blut- und Sühngerichten war
beinahe so Schrecken erregend, als die Sache selbst, die er zu
entfernen suchte. Er mußte sich nach Aegina flüchten, und nur
12 Jahre nach ihm, 612, versuchte der Eupatride Khlon sich
mit Gewalt die Herrschaft von Athen (Tyrannis) zu verschaf¬
fen. Der Versuch kostete ihm und seinem Anhänge das Leben.
Allein da sie die Altäre der Pallas Athene und der Erinnyen
umklammert hatten und nach Zusicherung ihres Lebens auf
Befehl des Archonten Megakles (des Alkmäons Sohn) getödtet
worden waren, hatte sich dadurch eine Blutschuld über Athen
gezogen, die die übrigen unter dem Volke vorhandenen Zer¬
würfnisse steigerte und ein umsichtiges Einschreiten dringend
nothwendig machte. Auf dieses reinigte Epimenides, ein be¬
rühmter Seher aus Kreta, die Stadt durch mannigfaltige hei¬
lige Gebräuche- und bereitete zugleich durch treffliche Anstalten
eine neue Gesetzgebung vor.