§. 75. Die Ausbildung der Landeshoheit. 207
nahmen schrecklich überhand, und ein Theil der Ritterschaft
erniedrigte sich sogar zum Naubleben, und störte den Handel
und Wandel der betriebsamen Städter auf das empörendste:
weßhalb sich die Städte zum Schutze ihres Handels
in Bündnisse vereinigten, von welchen die 1241 gestiftete
mächtige Hansa (s. §. 76 a. E.) und der rheinische
Städtebund die wichtigsten wurden.
Daher schritten, als Richard gestorben war, die deutschen
Fürsten, theils um die Kaiserwürde bei Deutschland zu er¬
halten, theils um der eingerissenen Unordnung zu steuern,
wieder zur Wahl eines Kaisers aus deutschem Geschlechte.
Um aber ihre unterdessen erworbenen Hoheitsrechte
behalten zu können und wo möglich sie noch zu vermehren,
lenkten sie die Wahl meist nur auf solche Männer, welche
der Kaisermacht nicht durch einen großen Länderbesitz Nach¬
druck geben konnten.
Es folgen daher nun abwechselnd
1273—1437 Kaiser aus verschiedenen Häusern: zuerst
Rudolf, Graf von Habs bürg, der durch Handhabung
der Gerechtigkeit, besonders in Bestrafung der Raubritter,
die Ordnung in Deutschland herstellte, und im Kampfe mit
dem widerspenstigen König Ottokar von Böhmen seinem
Hause den Besitz der österreichischen Länder verschaffte,
den ihm die dputchen Fürsten wegen seiner Tapferkeit und
Redlichkeit gerne bewilligten, so daß er dadurch der Gründer
des habsburgisch-österreichischen Hauses wurde.
Ihm folgte (1291) Adolf, Graf von Nassau, der
im Kampfe für die Behauptung seiner Krone fiel, welche die
mit seiner Reichsverwaltung unzufriedenen Fürsten dem Sohne
Rudolfs Albrecht l (1293) übertragen hatten. Unter der
eigensüchtigen und verhaßten Regierung Albrecht's wurde
1308 zu der freien Eidgenossenschaft der Schweizer,
durch den Aufstand der drei Waldstädte Uri, Schwytz und
Unterwalden gegen die Übergriffe habsburgischer Herrschaft,
der Grund gelegt. Dieser Bund erstarkte bald im Kampfe mit