Full text: Geschichte Sachsens und seiner Fürsten

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denn auch bis zur Auflösung des deutschen Reiches mit der sächsischen 
Churwürde vereinigt blieb. 
Jndeß hatte am 5. Februar des Jahres 1555 ein neuer Reichstag 
zu Augsburg begonnen und auf diesem ward durch die Bemühungen 
des Königs Ferdinand, an welchen sich die erbverwandten Häuser 
Brandenburg, Sachsen und Hessen in dem Abschiede des Naumburger 
Vertrags (März 1555) gewendet hatten, der berühmte Religionsfriede 
(21. September) geschlossen, bei dem freilich die Reformirten ausge¬ 
schlossen waren und auch sonst noch mancher Keim des Zwiespalts un¬ 
geregelt blieb. 
Bereits am 25. Oktober 1555 übergab Kaiser Karl V. seinem 
Sohn Philipp die Niederlande, legte dann Len 26. Februar 1556 . 
die Regierung seiner übrigen Erbländer nieder und trat am 7. Sep¬ 
tember 1556 seinem Bruder Ferdinand auch die Verwaltung der 
deutschen Kaiserwürde ab. Ein von Letzterem zu Worms veranstaltetes 
neues Religionsgespräch (September bis December 1557) führte zu 
keinem Resultate, und August, der auf dem Churfürstentage zu Frankfurt 
(20. Februar 1558) nicht blos für Ferdinands Erwählung zum deut¬ 
schen Kaiser, sondern auch für die Ernennung seines Sohnes Marimi- 
lian, der dem Protestantismus sehr geneigt war, zum römischen König 
thätig gewirkt hatte, war sowohl hier als auch auf dem Reichstage des 
nächsten Jahres (1559) einer der eifrigsten Vertreter des Protestantismus. 
Eben so kräftig trat er auch auf demselben Reichstage für das 
alte Privilegium des sächsischen Hauses, hinsichtlich der Appellations¬ 
freiheit (d. h. Berufung an die Reichsgerichte) auf, welches denn für die 
Gesammtheit derselben den 2. Mai 1559 abermals bestätigt ward, und 
wiederum war er es, dem Maximilian seine endliche Erwählung zum 
römischen König (20. November 1562) zu danken hatte, allein dessen 
Vater vergalt es ihm auch, indem er dem sächsischen Hause die Anwart¬ 
schaft auf alle zum Fürstenthum Anhalt gehörigen Lehne gab. 
Jetzt gelang es ihm auch, durch einen Vergleich mit den Dom¬ 
kapiteln zu Merseburg (1561) und Naumburg (1564) und später auch 
mit Meißen (1581) seinem Hause die bleibende Administration dieser 
Stifter zuzuwenden, unb damit zugleich die Einführung der Reformation 
in seinen Landen zu beendigen. 
Da trat ein Ereigniß ein, welches das albertinischc Haus Sach¬ 
sen abermals in eine feindselige Stellung gegen die ernestinische 
Linie brachte, nachdem es kaum erst dem Naumburger Vertrag gelungen 
war, beide wieder einander näher zu bringen.
	        
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