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Am wenigsten übel meinte es noch England mit Preußen. Die
englischen Staatsmänner begannen, da sie es nicht zum Aenßersten
kommen lassen wollten, aus 'eine Ausgleichung hinzu arbeiten. End¬
lich beschlossen die drei Mächte, dem Kaiser Alexander Polen bis
auf einen kleinen Theil, der bei Preußen bleiben sollte, unter der
Bedingung zu lassen, daß er die Ansprüche Preußens auf Sachsen
nicht ferner unterstütze. — So erhielt denn Preußen von Sachsen
ein Gebiet von 367Vs Quadratmeilen mit 864,000 Einwohnern.
Die kleinere Hälfte, mit den Städten Dresden und Leipzig, 271
Quadratmeilen mit 1,200,000 Einwohnern, behielt Friedrich August.
— Der König von Sachsen weigerte sich lange, einem solchen Ver¬
trage seine Zustimmung zu geben; erst am 18. Mai 1815 wich er
der Nothwendigkeit und Unterzeichnete.
Die weiteren Entschädigungen Preußens bestanden in einem Theile
des Herzogthums Warschau (Posen), schwedisch Pommern, Kleve,
Berg, Ahreinberg und andern westphälischen Gebieten, endlich in
dem linken Rheinufer bis an die Saar.
Preußens Antrag, Lothringen und den Elsaß wieder mit Deutsch¬
land zu vereinigen, scheiterte an Rußlands und Englands Wider¬
spruch, da sie ein starkes Frankreich, des europäischen Gleichgewichts
wegen, für nöthig erachteten. Dagegen mußte Frankreich seine
Grenzen auf den Besitzstand von 1790 zurückführen.
Zwischen den übrigen deutschen Ländern wurden noch einige Ge¬
bietsausgleichungen und Verleihungen frei gewordener Ländertheile
vorgenommen, wodurch sich ihr jetziger Bestand gebildet hat.
Alle Regierungen Deutschlands vereinigten sich nunmehr, da die
Herstellung des deutschen Kaiserthums zu sehr außer dem
Gesichtskreise der Zeit lag, zu einem deutschen Bunde, dessen
Glieder 39 waren.
Was die Verfassung Deutschlands betrifft, wie sie in der
Bundesakte festgestellt ist, so wurde sie als ein freier Bund
selbständiger und unabhängiger Staaten aufgerichtet,
dessen Hauptbestimmungen folgende waren:
»Der Zweck des Bundes ist die Erhaltung der äußern und innern
Sicherheit Deutschlands überhaupt und der Unabhängigkeit und Un¬
verletzlichkeit der deutschen Bundesstaaten insbesondere.«
»Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte.«
»Die gemeinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundes¬
versammlung besorgt, die ihren Sitz zu Frankfurt am Main hat
und bei welcher Oesterreich den Vorsitz führt.«
»Die gewöhnlichen Geschäfte besorgt ein engerer Ausschuß von
17 Stimmen. Bei Abfassung oder Abänderung von Grundgesetzen
und andern wichtigen allgemeinen Anordnungen versammeln sich aber
die Vertreter aller Staaten vollständig und bilden 70 Stimmen, so
daß die kleineren Staaten wenigstens eine, die größeren höchstens