Karl 5.
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rechtlichen Beschluß ächten, erledigte Neichsgüter an Niemand
verleihen, sondern als unmittelbar solche bestehen lassen; ferner
solle er sobald möglich in Person nach Teutschland kommen
und daselbst mchrentheils seine Hofhaltung nehmen, keine Vor¬
kehrungen treffen, um die kaiserliche Würde in seiner Familie
erblich zu machen, sondern den Kurfürsten freie Wahl erhalten
u. s. w. — Solches bestätigten und beschworen die Bevollmäch¬
tigten des Königs. Darauf wurde eine feierliche Gesandtschaft
zur Anzeige der Wahl an Karl nach Barcelona geschickt.
Unruhen in Spanien, welche zum Theile aus Mißvergnü¬
gen über diese Wahl bcrvorgingen und nachmals vollends zur
Empörung führten, hielten Karl nicht ab, sich bald möglichst
einzuschiffen. Im August des I. 1520 war er in den Nieder¬
landen, zwei Monate später zur feierlichen Krönung in Aachen.
Er war der erste, welcher den Titel Majestät annahm und
auf seine Nachfolger vererbte Noch zu Aachen erhielt er, wor¬
auf indeß Niemand'Gewicht mehr legte, die Bestätigung der
Kaiserwahl vom Papste. Den ersten Reichstag hielt er nicht
vorschriftsmäßig in Nürnberg, sondern wegen der dort herr¬
schenden Pest in Worms.
Als Karl die Regierung antrat, war Teutschland keines-
weges in dem erfreulichen Zustande, wie es von der thatkräf-
tigen Verwaltung Maximilians und dessen Anordnungen wohl
zu erwarten gewesen wäre. Ungarn, welches bisher die Tür¬
ken nothdürftig abgewehrt hatte, ließ jetzt durch die eigne Zer¬
rüttung und Ohnmacht größere Gefahren für Teutschland be¬
fürchten. Im Innern hatten, auf Luthers Veranlassung, Re-
ligionsstreitigkeiten begonnen und bereits einen mißlichen Cha¬
rakter angenommen. Sodann hatten während des Zwischen-
reichs zwei blutige Fehden die kaum gegründete Ordnung der
Dinge wieder zu zerstören gedroht. Die eine veranlaßte der
Herzog Ulrich von Wirtcmberg, die andere der Bischof von
Hildesheim. Daß Ulrich sich geweigert, mit in den schwäbischen
Bund zu treten, wurde ihm übel genommen, war aber eben
kein Vergehen. Schwerer versündigte er sich an dem Herzoge
Wilhelm von Baiern durch ärgerliche Mißhelligkeiten mit seiner
Gemahlin Sabine, welche Wilhelms Schwester war. Noch
größere Schuld ■ lud er auf sich durch Uebermuth, Verschwen¬
dung und Bedrückung seiner Unterthanen, wie durch Grausam¬
keit. Endlich gab die Ermordung Johanns von Hutten, eines
Anverwandten jenes bekannten Ulrich von Hutten, den Fürsten
Veranlassung zu offener Beschwerde vor dem Reiche. Noch
unter Maximilian geschah Solches. Dieser ließ nach mehrfacher
vergeblicher Vorladung die Acht über ihn aussprechen. Ulrichs
Feinde wollten eben zur Vollstreckung derselben einschreiten,
als er in einem Vertrage zu Blaubeuren, wonach unter Ande¬