Full text: Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen

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Fast nur die Geistlichen waren im Besitze einiger gelehrten 
Kenntnisse. Besonders sind die Klöster als Rettungsanftalten 
der Wissenschaften zu betrachten. Die Mönche beschäftigten sich 
viel mit Bücherabschreiben und retteten so manches klassische 
Werk des Alterthums vom Untergänge. Eine Bibliothek galt 
als besondere Zierde jedes Klosters. Auch waren die Kloster- 
geistlichen Lehrer der Jugend. Allein die Einrichtung der 
Klvsterschulen war noch zu unvollkommen, als daß sie wahre 
Liebe und ächten Eifer für die Wissenschaften hätten erwecken 
können. Erft durch ausgewanderte Griechen wurde die Liebe 
zum klassischen Alterthume angesacht, zunächst in Italien und 
von hier aus auch in den benachbarten Staaten. Die Erfin¬ 
dung der Buchdruckerkunst insbesondere gab der Bildung eine 
größere und umfassendere Ausdehnung. Hiervon werden wir 
zu seiner Zeit reden. 
Das Gerichtswesen. — Anfänglich war das Gerichts¬ 
wesen bei den germanischen Völkern sehr einfach, wie wir die¬ 
ses früher gesehen haben. Als aber mit der Zeit alle Verhält¬ 
nisse sich weiter ausbildeten, als Nahrungszweige und Lebens¬ 
arten sich vervielfältigten; so mußten auch solche streitige Fälle 
vor die richterliche Entscheidung kommen, auf welche die alten 
Gesetze keine Anwendung mehr finden konnten. Die Richter 
verfuhren in solchen Fällen nach ihrer besten Einsicht und 
richteten sich in der Folge unter einander nach den obgefaßten 
Erkenntnissen. Mit der Zeit wurden solche Gewohnheitsrechte 
ausgeschrieben. So entstand in Deutschland ungefähr um das 
Jahr 1226 der Sachsenspiegel, und etwa fünfzig Jahre 
lpäter der Schwabenspiegel. Beide enthielten Sammlun¬ 
gen von Rechtsgewohnheiten, jener für Norddeutschland, dieser 
für Süddeutschland. — Im gerichtlichen Verfahren wurden die 
früher üblichen Ordale oder Gottesurtheile, von welchen Seite 
130 die Rede war, immer seltener. Dagegen kam die Folter 
in Gebrauch. Durch furchtbare Marterwerkzeuge suchte man 
das Geftändniß von dem Angeschuldigten zu erzwingen. 
Die Fehmgerichte. — Aus den alten Gaugerichten gingen 
die berühmten Fehmgerichte hervor, deren vorzügliche Wirk- 
Welttr's Auszug, 26. Aufl. 1 4
	        
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