Zweiter Zeitraum.
Rom mit republikanischer Verfassung.
Von -er Vertreibung -es letzten Königs bis ?ur
Kaiserherrsehakt.
Von 510—30 v. Chr. — 480 Jahre.
Erster Abschnitt.
Die Zeit der Aristokratie von 510—366 v. Chr.
I.
Das Coufulat. Handelsvertrag mit Karthago. Kriege mit
Porsena und den Latinern. Die Dictatur. Schlacht am
See Negillus.
Nach dem Sturze der Königsherrschaft traten zwei patricische,
vom Senate auf Ein Jahr gewählte, von den Curieu bestätigte Con-
suln, welche bis zum Decemvicat Prätoren hießen, an die Spitze der
Regierung, bekleidet mit fast königlicher Gewalt und dem äußern
Glanze der Könige, nur daß sie kein Diadem und keinen goldgestickten
Purpurmautel (trabea), sondern eine mit einem Purpurstreifen besetzte
weiße Toga (toga praetexta) trugen. Die ersten Consuln waren Lu¬
cius Junius Brutus und Cajus Tarquinius Collatinus.
In der Folge wurden die Consuln aus den Patriciern von den Cen-
turien gewählt, durch ein Augurium von den Göttern bestätigt und
von dm Curieu, wo nur der Adel stimmte, mit dem Imperium (der
Vollmacht zu regieren) begabt. Wahlfähig war jeder Patricier, seit
366 auch jeder Plebejer, der das 43. Jahr (nach der lex Villia annalis
vom Jahre 180 v. Chr.) erreicht und schon das Amt eines Quästors
Aedils und Prätors verwaltet hatte. Ihre Macht, anfangs oft selbst
despotisch, wurde nach und nach eingeschränkt; doch blieben ihnen der
Oberbefehl im Krieg und Frieden, die alleinige Gewalt über die Staats-
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