Die constituirende Nationalversammlung.
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Die constituirende National-Versammlung (17. Juni 1789 — 30.
Sept. 1791).
Der König sah sich genöthigt, die beiden ersten Stande aufzu¬
fordern, sich mit dem dritten Staude zu vereinigen. Diese National¬
versammlung betrachtete aber nicht die Finanzfrage, sondern die neue
Verfassung als ihre Hauptaufgabe. Der Hof suchte sich durch Zu¬
sammenziehung eines Truppen-Corps zwischen Paris und Versailles
zu sichern und erzeugte dadurch und durch Necker's Entlassung einen
Aufstand des durch die wüthendsten Volksredner (wie Camille Des-
monlins, Marat u. a.) aufgeregten Pariser Pöbels, der die Bildung
einer Nationalgarde in Paris, die Erstürmung der Bastille
(14. Juli) und die Zurückberufung Necker's zur Folge hatte.
Die Nationalversammlung begann die Lösung ihrev Hauptauf¬
gabe mit Aufhebung des Lehussystems (4 — 5. Aug.), so wie
aller Privilegien des Adels und der Geistlichkeit ohne Entschädigung.
Dann erst folgten die Verhandlungen über die Constitution selbst
und es ward beschlossen, daß die Nationalversammlung permanent
sein und nur aus einer Kammer bestehen solle, die alle 2 Jahre er¬
neuert werde, dem Könige bewilligte man nur ein aufschiebendes Veto
auf 4 Jahre, und er mußte diesen Beschlüssen seine Bestätigung er-
theilen. Als er aber fernere Artikel der Constitution nur theilweise
bestätigte und Gerüchte von reactionären Bestrebungen des Hofes
umliefen, entstand eine neue Gährung in Paris, die durch die stei¬
gende Angst des Volkes vor einer Hungersnoth zum Ausbruche
kam (5. Oct.). Ein Haufe von (8000) Weibern zog nach Ver¬
sailles, der Pöbel machte (am 6. Oct.) einen Angriff auf den Palast
und die königliche Familie mußte den Weibern nach Paris folgen,
wohin nun auch die Nationalversammlung ihren Sitz verlegte, nach¬
dem eine große Anzahl (über 200) ihrer Mitglieder sie verlassen
hatte.
Die nächsten Arbeiten der Nationalversannnlung betrafen die
Einrichtung der Volksrepräsentation und Verwaltung. Bei¬
des führte auf die Abschaffung der bisherigen Eintheilung des Rei¬
ches in Provinzen, welche, auf verschiedene Weise mit der Krone
vereinigt, manche besondere Rechte hatten, und auf eine neue Ein¬
theilung Frankreichs in,83 Departements nach oro- und Hy-