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Vierzehntes Hauptstück.
vom 23. Januar. Hierauf wurde der Vertrag am 19. April
zu London von Oestreich, England, Frankreich, Preussen,
Rußland, Holland und Belgien, und am 11. Mai zu
Frankfurt vom deutschen Bunde ratificirt. Wir heben
nun die wesentlichen Punkte des Traktats hervor. „Bel¬
gien begreift ausser Südbrabant, Lüttich, Namur, Henne¬
gau, Westflandern, Ostflandern und Antwerpen auch Tbeile
von Luxemburg in sich, gemäß einer Linie, die an Cle-
mency, Steinfort, Eischen westwärts vvrübergeht, aber
die Ortschaften Attert, Tintange, Bastogne, Noville,
Houffalice, Ourt auf der belgischen Gräuze läßt. Zur
Entschädigung für das in Luxemburg Verlorne erhält der
König Großherzvg den nicht wallonischen Thcil von Lim¬
burg mit den Städten Mastricht, Valkenburg, Süstcren,
Stevenswerdt, Wcssem, Rvermonde, Venloo, Gcnnep."
Dieser zweite Punkt ist von hoher Wichtigkeit für Deutsch¬
land; denn der gleiche Territorialersah gilt laut frankfurter
Beschlusses vom 15. Juni 38 auch dem deutschen Bunde, wel¬
cher also nicht nur die Festung Luxemburg behauptet, sondern
eine bedeutende Position an der Maas gewinnt. In den
übrigen Artikeln wird auf allen Flüssen, welche das bel¬
gische und holländische Gebiet durchschneiden oder tren¬
nen, freie Schiffarth ungeordnet, und die Schuld des
Königreichs der Niederlande in der Weise vertheilt, daß
Belgien jährlich nicht S'400,000, sondern nur 5 Millio¬
nen Gulden zu entrichten hat. Unmittelbar nach Beile¬
gung des Streits zwischen Belgien und Holland, geschah,
was der patriotische Staatsmann Graf Hogendoxp
Jahre zuvor geweissagt hatte: die Holländer, bisher ein¬
zig mit dem Hasse gegen die Belgier beschäftigt, fanden
nun erst Zeit, die Größe ihres Verlustes, ihrer darge¬
brachten Opfer zu berechnen, und allen den Ursachen
nachzuforschen, woraus der mißliche Zustand des Vater¬
landes zu erklären wäre. Vor Allem richtete sich ihre
Aufmerksamkeit auf eine im Grundgesetz enthaltene Be¬
stimmung, welcher zufolge König Wilhelm die so ein-
träglichen Colvnien ohne Controle verwaltet: da Anleihen