Deutschland. Oestreich'sche Provinzen. 19
Bundesstates ist Landständisch. Streitigkeiten zwischen
den Bundesstaten werden durch ein Austrägal-Ge-
richt entschieden. Viele ehemalige Reichsstände sind Mit¬
telbar geworden.
Einzelne Staken und Provinzen des
deutschen Bundes.
Oesireichisch-Deutsche Länder.
Lage. Vom Riesen- und Erzgebirge bis zum Adria-
Meer.
Gränzen. Sachsen, Schlesien, Galizien, Ungarn,
Kroatien, das Adria-Meer, Italien, die Schweiz und
Baiern.
Größe. 3578," Q. M. 10,392,226 Einw. (1825).
Bestandtheile. 1) Das Königr. Böhmen. 2) Das
Markgr. Mähren mit dem Oestr. Schlesien. 3) Das Erz¬
herzogthum Oestreich. 4) Das Königreich Illyrien theils,
nämlich die Herzogth. Kärnthen und Kram, das deutsche
Friaul, oder Görz und Gradiska, das Gebiet von Trieste.
5) Die gefürst. Grafschaf Tyrol mit den Vorarlsbergschen
Herrschaften.
Boden. Sehr gebirgig und dennoch sehr ergiebig. Ge¬
birge sind: das Erzgebirge, die Sudeten; die Alpen
in 3 Ketten: a) die Rhätisch - Norischen, 1») die Iuli-
fchen und Karnischen, c) die deutschen Kalkalpen.
— Abdachungen: zum Adria-Meer, zum Schwarzmeer,
zur Nordsee.
Gewässer. Drei Hauptflüsser Donau, Elbe,
Rhein.
Klima. Sanft im Donaugrunde mit schönem Wein¬
bau; italienisch in der Südabdachung am Gestade; gemäßigt
bis zum Weinbau in Böhmen und Mähren; frisch mit hef¬
tigen Wintern in den Alpen; ewiger Winter auf vielen Gi¬
pfeln. Gesund bis auf geringe Ausnahmen am Meer.
Verfassung und Regierung. Diese deutschen Lande
sind Theile des östr. Kaiserthums. Sie sind theils mit
Landständen versehen, und zwar jede Provinz mit eigenen
für sich, an deren Spitze ein Oberst-Burggraf, Landes¬
hauptmann oder Landmarschall als Präsident steht. Die
Verwaltung derselben leitet ein eigenes Ministerium des
Innern.
B 2