Dritter Abschnitt.
Pas Kaiserthum Oesterreich
§. 78.
Die Grundmacht.
1, Lage. a. Südlichster Punkt: Ostrowizza Berg, der Grenz¬
punkt Dalmatiens gegen Albanien unter 42" io' N. Br. b. Nördlich¬
ster Punkt: bei Hilgersdorf im böhm. Erzgebirge unter 51 0 '3' N. Br.
*) 1. Der Staat hat seinen Namen nicht v. d. Stammburg des Habsburgischen
Hauses, v. dem d. Gründung des Staats ausging, sondern v. d. Ostmark [plaga
orientalis, orientale regnum = Oesterreich = Herzogth. Oesterr. unter d. Ensst
Karl d. Gr. gründete dieselbe nach der Zerstörung des Avarcnreichs 799. Im Ver¬
trag zu Verdun 843 kam sie an das ostfränk. Reich. 899 — 955 war sie im Besitz
der Magyaren. Nach der Magyarenniederlage ans dem Lechfelde 955 stellte Otto I.
die Ostmark wieder her u gab sie dem Grasen Burkard, der das verheerte Land durch
bayrische Kolonisten wieder anbauen ließ. Nach dem Fall Bnrkards in der Schlacht
b. Basantello 982 erhielt sie Leopold I. aus d. Hause Babenberg als Markgrafsch.
für sich u. s. Nachkommen v. Otto III. 984. Babenbcrgische Herrsch, v. 984 —1246.
In letzterem Jahr fiel der letzte Babenberger, Fried. II. der Streitbare, in der Schlacht
a. d. Leytha gegen d. Ungarn. 1156 w. sie zum erblichen Herzogth. erhoben. Beim
Aussterben der Babenberger besaßen dieselben Oesterr. unter der Ens u. Oesterr. ob
der Ens, welch' beide 1156 zu einem auch in weibl. Linie erblichen Herzogth. erho¬
ben wurden, Steyermark m. Portenan u. die Friesing'schen Güter in Krain; zus.
970 QM. Große Verwirrung in d. österr. Ländern v. 1246—1251. Böhmische
Herrsch, durch Ottokar II. 1251 —1276; Ottokar II. vereinigte m. d. babenberg.
Erbe auch d. Grassch. Pitten sammt Neustadt u. d. Herzogth. Kärnthen. Im Wie¬
ner Frieden 1276 verlor Ottokar II. sämmtl. österr. Länder, die Rudolph I. als
Reichslehen einzog u. mit denen er 1282 s. Söhne Albrecht u. Rudolph belehnte.
Kärnthen traten sie aber an den Grafen Mainhard v. Tyrol für den gegen Ottokar II.
geleisteten Beistand ab, jedoch m. Vorbehalt des Rückfalls a. d. Habsburg. Haus. Auf
Ansuchen der Stände fand sich Albrecht I. m. s. Bruder Rudolph ab u. ward 1283
Alleinherrscher in d. österr. Ländern. Mit denselben vereinigte er nach d. Tode sei¬
ner Brüder auch d. Habsburg. Stammgüter in d. mittlern u. nördl. Schweiz, im
südl. Baden u. im südl. Elsaß, zus. 1,220 QM. So wurden die babenberg. Länder
die Grundlage der Territorialmacht des Habsburg. Hauses u. der Mittelpunkt des
österr. Staats, der in etwas mehr als 500 Jahren aus einem kleinen Anfang mitten
unter bereits gebildeten Staaten sich zu einem Staate erster Größe emporgeschwungen
u. Grafschaften, Fürstenthümer, Herzogthümer, Bisthümer u. Erzbisthümer, selbst Kö¬
nigreiche in sich vereinigte. — 2. Der Gründer des österr. Staats ist Rudolph,
Graf v. Habsburg v. 1248 —1273; deutscher Kaiser v. 1273 — 1291. Er war ein
Nachkomme Eticho I., des Herzogs im Elsaß u. des gemeinschaftl. Stammvaters der
Häuser Habsburg u. Lotharingen; st um 690. Die Stammlande des habsb.
Hauses lagen in der mittlern u. nördl. Schweiz, im südl. Baden u. im südl. Elsaß.
Rudolph war Herr des Thurgaus, des Aargaus, der Stadt Luzern u. Zug, v. Gla-