Salomons-Jnseln. 
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auffangt; ist das Skelet rein, so legt man es in ein gemeinschaftli¬ 
ches Begrabniß und bedeckt die Grube mit einer Flechte, worüber eine 
Hütte aufgeführt wird. Die Gräber der Kinder bestreut man bloß 
mit Blumen. Sie besitzen viele natürliche Anlage. Ihre körperliche 
Gewandtheit und Schnelligkeit ist so außerordentlich, wie ihr Gehöc- 
und Gesichtsorgan; der Diebssinn dabei vorherrschend. 
Es herrscht bei ihnen eine monarchische Regierungsverfassung, eine 
Art des bei den Ozeaniern verbreiteten Lehnsystems. Die Oberhäup¬ 
ter tragen unterscheidende Zierathen, besonders einen aus 2 Federn 
bestehenden Federbusch, den niemand anrühren darf. Ihre Gewalt ist 
unbeschrankt. Die Unterworfenen müssen ihnen den Ertrag ihres 
Fischfanges, ihrer Erndte, ihrer Handarbeit und die dem Feinde abge¬ 
nommene Beute darbringen, wovon sie nehmen, was ihnen gelüstet; 
der Rest gehört dem Erwerber, und es steht eine harte Strafe darauf, 
wenn jemand etwas in seine Hütte bringen wollte, ohne seine Abgabe 
entrichtet zu haben. Tritt ein Unterthan unvorsichtig in den Schat¬ 
ten seines Häuptlings, so wird dies auf der Stelle mit dem Tode 
bestraft; nur die Reichen oder Vornehmen können es mit Aufopfe¬ 
rung ihres Vermögens loskaufen. Die Häuptlinge der verschiedenen 
Inseln stehen mit einander oft in Krieg. Die Gefangenen werden 
Sklaven und dienen dem Sieger. 
Wo die Seefahrer mit den Eingebornen in Berührung kamen, 
zeigten diese sich als ein muthiges und kriegerisches Volk, das sich 
den Landungen der Fremden widersetzte und sogleich in Feindseligkeiten 
überging. Daß sie auch zur Hinterlist ihre Zuflucht nehmen, davon 
dient Folgendes zum Beispiel. Im I. 1828 ankerte ein Brittischer 
Wallsischfanger in einem ihrer Hafen. Mit der größten Freundlich¬ 
keit näherten sich ihm die Eingebornen, brachten Uams und andere 
Eßwaaren zum Geschenk. Der Kapitän war eben im Begriff, eine 
geröstete Yamswurzel zum Munde zu führen, als ein junger Einge- 
borner, der zufälligerweise schon länger auf dem Schiffe war, hinzu¬ 
sprang und durch lebhafte Geberden vom Genuß derselben abmahnte, 
indem er durch Zeichen zu verstehen gab, daß der Genuß der Wurzel 
tödten würde. Man untersuchte nun die Wurzel und fand sie mit 
Gift überzogen, das schnell und plötzlich tödtet. Die Eingebornen er¬ 
griffen sogleich die Flucht, wurden von einem Wallsischboote verfolgt, 
leisteten jedoch tapfern Widerstand und es wurden mehrere von ihnen 
verwundet und getödtet. 
Der Archipel von Santa Cruz. 
Der Entdecker dieses Archipels ist der Spanier Mendana, 
welcher auf seiner dritten Reise im I. 1595, indem er die 28 vor¬ 
her von ihm entdeckten Salomons-Jnseln wieder aufsuchte, um da¬ 
selbst eine Kolonie anzulegen, statt die gesuchten Inseln wieder zu fin¬ 
den, die Marquesas Inseln und darauf den Archipel von Santa Cruz 
Cannabich's Hülsööuch. III. Band. 34
	        
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