Salomons-Jnseln.
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auffangt; ist das Skelet rein, so legt man es in ein gemeinschaftli¬
ches Begrabniß und bedeckt die Grube mit einer Flechte, worüber eine
Hütte aufgeführt wird. Die Gräber der Kinder bestreut man bloß
mit Blumen. Sie besitzen viele natürliche Anlage. Ihre körperliche
Gewandtheit und Schnelligkeit ist so außerordentlich, wie ihr Gehöc-
und Gesichtsorgan; der Diebssinn dabei vorherrschend.
Es herrscht bei ihnen eine monarchische Regierungsverfassung, eine
Art des bei den Ozeaniern verbreiteten Lehnsystems. Die Oberhäup¬
ter tragen unterscheidende Zierathen, besonders einen aus 2 Federn
bestehenden Federbusch, den niemand anrühren darf. Ihre Gewalt ist
unbeschrankt. Die Unterworfenen müssen ihnen den Ertrag ihres
Fischfanges, ihrer Erndte, ihrer Handarbeit und die dem Feinde abge¬
nommene Beute darbringen, wovon sie nehmen, was ihnen gelüstet;
der Rest gehört dem Erwerber, und es steht eine harte Strafe darauf,
wenn jemand etwas in seine Hütte bringen wollte, ohne seine Abgabe
entrichtet zu haben. Tritt ein Unterthan unvorsichtig in den Schat¬
ten seines Häuptlings, so wird dies auf der Stelle mit dem Tode
bestraft; nur die Reichen oder Vornehmen können es mit Aufopfe¬
rung ihres Vermögens loskaufen. Die Häuptlinge der verschiedenen
Inseln stehen mit einander oft in Krieg. Die Gefangenen werden
Sklaven und dienen dem Sieger.
Wo die Seefahrer mit den Eingebornen in Berührung kamen,
zeigten diese sich als ein muthiges und kriegerisches Volk, das sich
den Landungen der Fremden widersetzte und sogleich in Feindseligkeiten
überging. Daß sie auch zur Hinterlist ihre Zuflucht nehmen, davon
dient Folgendes zum Beispiel. Im I. 1828 ankerte ein Brittischer
Wallsischfanger in einem ihrer Hafen. Mit der größten Freundlich¬
keit näherten sich ihm die Eingebornen, brachten Uams und andere
Eßwaaren zum Geschenk. Der Kapitän war eben im Begriff, eine
geröstete Yamswurzel zum Munde zu führen, als ein junger Einge-
borner, der zufälligerweise schon länger auf dem Schiffe war, hinzu¬
sprang und durch lebhafte Geberden vom Genuß derselben abmahnte,
indem er durch Zeichen zu verstehen gab, daß der Genuß der Wurzel
tödten würde. Man untersuchte nun die Wurzel und fand sie mit
Gift überzogen, das schnell und plötzlich tödtet. Die Eingebornen er¬
griffen sogleich die Flucht, wurden von einem Wallsischboote verfolgt,
leisteten jedoch tapfern Widerstand und es wurden mehrere von ihnen
verwundet und getödtet.
Der Archipel von Santa Cruz.
Der Entdecker dieses Archipels ist der Spanier Mendana,
welcher auf seiner dritten Reise im I. 1595, indem er die 28 vor¬
her von ihm entdeckten Salomons-Jnseln wieder aufsuchte, um da¬
selbst eine Kolonie anzulegen, statt die gesuchten Inseln wieder zu fin¬
den, die Marquesas Inseln und darauf den Archipel von Santa Cruz
Cannabich's Hülsööuch. III. Band. 34