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Nun siedelten sich die Germanen an, das fahrbare Haus ward fest, es
ward mit der Erde verbunden, unbeweglich. Warum sollte es nicht eigen
bleiben können? So entstand eine neue Vorstellung: auch unbewegliches
Gut ist eigen. Und damit entstanden 2 Arten d es Eigentums: be¬
wegliches und unbewegliches, M obiliar und Jmmobiliar (Bei¬
spiele von heute!).
So ist der Begriff des Eigentums entstanden. Das Eigentum ist
das Recht einer Person auf eine Sache, auf das Heergewäte, den
Schmuck, das Vieh, das Hausgerät, das Haus. Unsre Begriffserklärung
umfaßt also die Begriffe Sache und Person. Deren Inhalt gibt das Bürger¬
liche Gesetzbuch so:
§ 90. Sachen im Sinne des Gesetzes find nur körperliche Gegenstände.
§ 903. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder
Rechte dritter entgegenstehen, mit der Sacke nach Belieben ver¬
fahren und andre von jeder Einwirkung ausschließen.
§ 854. Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsäcklichen
Gewalt über die Sache gewonnen.
Eigentum ist das Recht einer Person aus eine Sache. Die Person ist
das Rechtssubjekt, die Sache das Rechtsobjekt. Wichtig war nun bei den
alten Germanen, wie viele Personen Rechtssubjekt einer Sache waren. Das
Haus, das Vieh gehörte immer nur einem, genauer einem Haushalt, besonders,
die Mark allen Markgenossen, die Almende unb das Bauland allen Dorf-
genossen gemeinsam. Nach ber Zahl ber Personen, bie über eine Sache Gewalt
haben, muß also unterschieben werben zwischen Sonder- und Gemeineigen¬
tum. So ergeben sich bis jetzt 3 verschiedene Arten des Eigentums, nämlick:
1. hinsichtlich dessen, ob das Eigentnmsobjekt den Ort verändern kann
oder nicht: bewegliches unb unbewegliches,
2. hinsichtlich bes Rechtssubjektes: Sonder- und Gemeineigentum,
3. hinsichtlich des Zweckes der Eigentumsobjekte: Eigentum an Ver¬
brauch s vermögen (Nahrungsmitteln), an Gebrauchsvermögen
(Kleider, Haus, Hausgerät) und Produktivkapital (Bieh, Äcker,
Wiese, Wald). Nach der Ansiedelung bestand am Gebrauchsvermögen
Sondereigentum, am Produktivkapital teilweise Sonder- (Vieh), teil¬
weise Gemeineigentum (Äcker, Wiese).
Damit die alten Germanen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nötigen
Güter hatten, war dreierlei nötig: Grund und Boden als Erzeuger der Roh¬
stoffe, Arbeit und Kapital. Der Boden gab soviel Gräser, als zur Ernährung
der Herden erforderlich waren; ber Walb spendete mehr Holz, als nur irgend¬
ein Volk gebrauchen konnte. Unb das alles ohne irgendwelches Zutun der
Menschen. Die Natur, d. h. der Boden, ist der erste Faktor für irgend¬
welche Gütererzeugung. Aber die Güter entstanden doch nicht ohne mensch¬
liche Arbeit. Der Nomade mußte fein Vieh zur Weide treiben und es vor
Räubern und Raubtieren schützen; der Bauer mußte den Samen in die Erde
streuen und die Frucht ernten, den Baum im Walde fällen und zerteilen. Und
das alles war nicht möglich ohne mancherlei Geräte: Hürden zum Schutz der
Fmchtfelder gegen das weidende Vieh, Pflüge, Hacken, Sicheln, Wagen, Seile —
kurz nicht ohne Kapital, nicht ohne einen Vorrat wirtschaftlicher Güter, die
zur Erzeugung neuer Güter nötig sind. S o entsteht also jedes wirt¬
schaftliche Gut aus dem Zusammenwirken von drei Faktoren: