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wurden nach Seeland übergeschifft, und eine neue Landung durch ^ 
eine furchtbare Pest, die in Schonen und Seeland ausbrach, un¬ 
möglich gemacht. Der Krieg zog sich jetzt nach Deutschland, wo 
die Dänen große Fortschritte machten und alle wichtigen deutschen 
Provinzen Schwedens, bis auf Stettin und Stralsund, eroberten. 
Inzwischen gelang es auch Steenbock, nach Deutschland hinüber 
zu kommen und die Dänen in der hartnäckigen, blutigen Schlacht 
bei Gadebusch, 20. Decbr. 1714, zu besiegen, nachdem zuvor ein 
Theil sächsischer Hülfstruppen durch eine feige Flucht die Schlacht¬ 
linie der Unsern geöffnet und Unordnung in ihre Reihen gebracht 
hatte. Der Verlust dieser Schlacht war jedoch nicht so verderb¬ 
lich, als man es hätte erwarten sollen; ja die späteren Folgen 
derselben waren sogar für das Vaterland sehr günstig. Steenbock, 
überall von Feinden umringt, wurde genöthigt sich in die herzog¬ 
liche Festung Tönning zu werfen, nachdem er auf dem Wege 
dahin mit einer Grausamkeit, die sur ihn eben so unnütz als 
schimpflich mar, mitten im Winter die offene Stadt Altona ab¬ 
gebrannt hatte. Doch große Schaaren von dänischen und ver¬ 
bündeten Truppen verfolgten Steenbock, schlossen ihn in Tönning 
ein und begannen die Belagerung dieser Festung. Friedrich IV. 
war mit Recht auf die herzogliche Regierung erbittert, die kurz 
vorher ihm die feierlichsten Versicherungen einer freundschaftlichen 
Gesinnung und der unverbrüchlichsten Neutralität gegeben, und 
dessen ungeachtet Steenbock eine Zuflucht in Tönning gewährte. 
Aus dieser Ursache nahm Friedrich IV., durch ein Patent vom 
13. März 1713, den ganzen gottorfer Antheil des Herzogthums 
Holstein-Gottorf in Besitz. Als indessen Steenbock 3 Tage nach¬ 
her die Festung .verließ und sich mit seinen 11,000 Mann als 
Kriegsgefangener ergab, und als Görz bei der Versicherung be- 
harrte, daß der Commandant ohne den Befehl der gottorfer Re¬ 
gierung Steenbock die Thore geöffnet habe, war der König noch 
eine Zeitlang geneigt, dem Herzoge seinen gottorfer Landestheil 
zurückzugeben. Als aber Tönning, welches noch 1 Jahr lang 
von den herzoglichen Truppen vertheidigt wurde, sich endlich er¬ 
gab, gelangte Friedrich I V. in den Besitz der ausdrücklichen Ordre, 
durch welche es dem Kommandanten befohlen worden, Steenbock 
aufzunehmen, und jetzt beschloß er, nicht länger bei einem uuzei- 
tigen Edelmuth zu beharren, sondern Das zu behalten, was die 
Umstände und das Waffenglück ihm in die Hände gegeben hatten,
	        
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