fullscreen: Deutsche Sozialgeschichte

Leibeigenschaft und Erbunterthänigkeit. Lasten. Rechtlosigkeit. 
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Die Lasten der Bauern bestanden zunächst in Fronden oder Lasten. 
Herrendiensten, die zumeist nach Zeit und Gegenstand genau bestimmt 
(„gemessen") waren. Es gab Jagd-, Fischerei- und Baufronden 
(diese wurden auch „Scharwerk" genannt) sowie Hand- und 
Spanndienste. Gelegentlich mußten die abhängigen Leute auch 
Schneckenhäuschen zum Garnwinden suchen, die quakenden Frösche 
zur Ruhe bringen (dann wurden lange Stangen in den Teichen hin 
und her bewegt) oder gar in den Betten der Herrschaft springkräftige 
Tierchen suchen. Kann man dies vielleicht auch aus altertümlicher 
Symbolik erklären, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß die 
Bauern oft unter rohem Übermut zu leiden hatten. Nur das war 
eine Erleichterung, daß die Dienste tags vorher angesagt werden 
mußten und daß die Herrschaft in ihrem eigenen Interesse die Ar¬ 
beitenden oft verköstigte. — Neben diesen Diensten gab es nun manche 
Natural- oder Geldleistungen. An Stiftsleute und Pfarrer wurden 
von Halm- und Wurzelfrüchten, von Wein und Obst sowie von 
landwirtschaftlichen Tieren die Zehnten entrichtet. Schon das war 
für den Bauer, der die Kosten seiner Wirtschaft zu bestreiten hatte, 
ziemlich drückend. Dazu kamen aber noch verschiedene Abgaben an 
den Landesherrn, ferner der sog. Sterbefall oder Todfall (s. S. 39 
über Buteil; in Tirol, wo das ganze Vermögen in Vieh bestand, 
bekam der Herr einen Ochsen), dazu Abgaben beim Herrenwechsel 
sowie Abzugs- und Kriegsgelder. Weil nun die Grundherren ihre 
Ansprüche ans Leben mehr und mehr steigerten, aber nicht genug 
Einnahmen zu ihrer Befriedigung hatten, so versuchten sie, die bäuer¬ 
lichen Lasten möglichst herauszuschrauben. Dagegen wehrten sich 
natürlich die Bauern mit allen Mitteln, namentlich, wenn sie einst 
freie Eigentümer des Grund und Bodens gewesen waren. Dazu 
kam nun noch, daß Leben und Eigentum der Bauern oft durch Fehden, 
Jagden u. dgl. bedroht waren. Beim zunehmenden Verfall der Reichs- Rechtlosigkeit, 
geweilt im 15. Jahrhundert aber ward es immer unmöglicher, fein
	        
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