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Erstes Hauptstück. 
ster Art, als daß Ihre Räthe nicht in Erwägung ziehen müßten, ob sie länger 
im Stande wären, dem Könige zu dienen. Die Drohung des Rücktrittes, 
die in diesen mit aller schuldigen Ehrerbietung gesprochenen Worten lag, ver¬ 
fehlte ihre Wirkung nicht. Karl X. begnügte sich, in die Antwort, die er 
der mit Ueberrcichung der Adresse beauftragten Abordnung der Kammer er¬ 
theilte, einige Aeußerungen einstießen zu lassen, welche eine in die mildeste 
und schonendste Form gekleidete und nur durch den feinsten Tact herauszu¬ 
fühlende Zurechtweisung enthielten. 
Die beiden Mitglieder des Cabinettes, die in dasselbe aus dem Ministe¬ 
rium Villele übergegangen waren, Graf Chabrol und der Bischof von Her- 
mopolis, hatten den Tadel der Kammer nicht abgewartet, um sich aus einer 
Stellung zurückzuziehen, von der sie zum voraus sahen, daß sie dieselbe mit 
Ehren nicht würden behaupten können. Anstatt des Grafen Chabrol über¬ 
nahm die Verwaltung des Seewesens der wackere, nur etwas zu leidenschaft¬ 
liche Hyde de Neuville, der als Gesandter zu Lissabon durch sein kräftiges 
und würdevolles Auftreten sich die Achtung aller Parteien erworben hatte; 
den Bischof von Hermopolis ersetzte Fcutrier, Bischof von Beauvais, ein 
Prälat, der, einst durch den Cardinal Fesch begünstigt, schon dadurch den 
Liberalen empfohlen war, sich aber in der That vor den meisten höheren 
Geistlichen durch wahre Frömmigkeit und die immer mit derselben verbundene 
Duldung auszeichnete. Erst nachdem das Cabinct auf diese Weise ergänzt 
war, erlangte dasselbe jene Einheit, die zu der Durchführung einer festen 
und selbstständigen politischen Ansicht erforderlich war. Zwei Gesetzentwürfe, 
die in kurzer Frist nach einander der Abgeordnetenkammer vorgelegt wurden, 
der erste über die jährliche Durchsicht der Wähler- und der Geschwornenlisten, 
der andere über die periodische Presse, ließen keinen Zweifel darüber, daß 
die Minister sich von den traurigen Ueberlieferungen der Verwaltung des 
Herrn von Villolc jetzt völlig losgesagt und für ein aufrichtiges Eingehen 
auf die in der Charte niedergelegten Grundsätze des constitutionellen König¬ 
thumes entschieden hatten. Der Gesetzentwurf über die Wählerlisten hatte 
zum Zwecke, dem Mißtrauen gegen die Redlichkeit der Behörden zu begegnen, 
welches durch die Wahlbestechnngcn und Betrügereien unter Villole verbreitet 
worden war. Die scharfsinnigsten Bestimmungen waren getroffen, um alle 
Unterschleife, so weit dies überhaupt durch ein Gesetz zu erreichen steht, 
unmöglich zu machen. Nicht allein den zunächst Betheiligten, sondern jedem
	        
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