240 XL. B. Die Kurfürsten nach der Reformation. 
Landes-Verwaltung mit Ausnahme der Kirchen-, Justiz-, Lehns— 
und Landtagssachen. 
WVie eifrig der Kurfürst darauf bedacht war, Gewerbe und 
Handel zu heben, dafür zeugt besonders die Anlage des Finow— 
Kanals, den er 1605 begann, um die Havel und Oder in 
Verbindung mit einander zu setzen; derselbe wurde jedoch erst 
unter seinen Nachfolgern vollendet, 1609 die Hälfte von der 
Havel bis zur Finow, 1620 das ganze Werk. Der dreißigjährige 
Krieg vernichtete die kostspielige und mühevolle Arbeit so ganz, 
daß sogar das Andenken an denselben aus dem Gedächtniß ent— 
schwunden war, als König Friedrich II. 1743 den Bau aufs 
neue begann und bis 1746, wenigstens der Hauptsache nach, zu 
Stande brachte. — Durch neue Verordnungen vom Jahre 1604 
suchte er dem Luxus zu steuern und theilte zu dem Ende die 
städtische Bevölkerung in drei Stände; da jedoch neben dem 
Wohlstande die Ungebildetheit der Bewohner dieselben veranlaßte, 
nur in sinnlichem Genusse Erholung zu suchen, so ließ er sich 
das Schulwesen besonders angelegen sein. So ist die Gründung 
des Gymnasiums zu Joachimsthal bei dem Jagdschlosse 
Grimnitz (1607) sein Werk, das er mit baaren und Natural— 
Einkünften reichlich ausstattete. 
Joachim Friedrich starb plötzlich am 18. Juli 1608 im 
63. Jahre seines Alters. 
ohann Scemund 160 619 
Johann Sigismund war eben auf einer Reise nach Preu— 
ßen begriffen, um sich von dort aus bei dem Könige von Polen 
um die Belehnung zu bewerben, als er die Nachricht von dem 
Tode seines Vaters erhielt. Er ließ sich jedoch dadurch von sei— 
ner Reise nicht zurückhalten, sondern schickte Adam Gans 
v. Putlitz als Statthalter nach der Mark, während er selber seinen 
Weg naͤch Königsberg fortsetzte. Der preußische Adel drang 
zwar darauf, daß die vormundschaftliche Regierung von einer 
Regentschaft geführt werden möchte, da jedoch die Städte sowohl 
als auch mehrere Gesandte von deutschen Höfen die Forderung 
Johann Sigismund's unterstützten, so wurde der Kurfürst im 
Februar 1609 von Polen mit der Vormundschaft über Herzog 
Äbrecht Friedrich betraut. Die Belehnung selber wurde jedoch 
noch hinaus geschoben, da man erst die von den preußischen 
Staͤnden erhobenen Beschwerden zur Untersuchung ziehen wollte. 
Rach langen Verhandlungen endlich fand die Belehnung im
	        
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