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ihrer Ordenstracht, dein weißen Mantel mit schwarzem Kreuz, stammen die
preußischen Landesfarben schwarz-weiß
* Das Städtewesen im Mittelalter.
1. Entstehung der Städte. Die ältesten deutschen Städte sind aus den
römischen Kastellen am Rhein und an der Donau entstanden (Straßburg,
Mainz, Koblenz, Bonn, Köln; Augsburg, Regensburg). Bedeutsam für die
Entstehung der Städte war auch die Anlage fester Plätze durch Heinrich I.
zum Schutze gegen die Ungarn (Quedlinburg, Merseburg, Goslar) und die des
Deutschen Ritterordens in Preußen (Kulm, Thorn, Elbing, Marienburg,
Königsberg). Städtische Einrichtungen und Verfassung haben diese Orte erst später
erhalten. Fast alle Städte hatten Befestigungen zum Schutze im Kriege und
gegen Raubritter. Die Befestigung bestand im allgemeinen ans dem Stadtgraben,
der steinernen Stadtmauer mit Toren und festen Mauertürmen. Die Verteidigung
der Stadt war allmählich in die Gewalt der Städte gelangt. Jeder wehrhafte
Bürger war zur Verteidigung der Stadt verpflichtet.
2. Das Leben in der Stadt. Im Mittelalter waren die Städte klein und
unansehnlich. Tie damals größte deutsche Stadt, Köln, hatte nur 40000
Einwohner. Die krnnnnen, engen Straßen waren ungepflastert und schmutzig
und hatten meist Häuser mit überstehenden Stockwerken. Sic waren gar nicht
oder unvollkommen beleuchtet. Das regste Leben herrschte auf dem Marktplatze,
wo gewöhnlich das Rathaus und die Kirche standen. Die Bewohner der
Städte waren ursprünglich unfreie Zinsleute und Dienstmannen der weltlichen
oder geistlichen Grnndherren, in deren Bezirk die Stadt lag. Ihre Haupt¬
beschäftigung bildete wie bisher der Landban; nebenbei betrieben manche ein
Handwerk oder stellten die Erzeugnisse auf dem Markte zum Verkauf ans. Erst
nach und nach ging die Scheidung in Ackerbürger, Handwerker und Kaufleute
vor sich. Infolge persönlicher Tüchtigkeit Und Wohlhabenheit bildeten sich die
vornehmen Geschlechter ans, in deren Gewalt mit der Zeit die leitenden
Ämter der Stadt (Ratsämter) gelangten. Zu gegenseitigem Beistand taten
sich die Handwerker zu Zünften oder Gilden zusammen und errangen nach
langem Kampfe schließlich Gleichberechtigung mit den Geschlechtern in der
Verwaltung der Stadt. Durch das Aufblühen von Handel und Gewerbe
erlangten die Städte im 13. Jahrh, großen Reichtum und ihre höchste Macht.
3. Reichsstädte und Landstädte. Man unterschied freie Reichsstädte
und Landstädte, je nachdem sie ans dem Königsgut oder ans dem Boden
eines Fürsten, Bischofs oder eines anderen Herrn entstanden und von diesen
abhängig waren. Starb die Familie des Grundherrn aus, kaufte sich eine
Stadt vom Grundherrn frei oder gelang ihre gewaltsame Losreißung, so
kamen diese Landstädte unmittelbar unter Kaiser und Reich. Sie erlangten
hierdurch verschiedene Vorrechte, z. B. Sitz und Stimme auf den Reichstagen.
Allmählich wurde ihre Zahl stark vermindert. Von den 51 Reichsstädten des
18. Jahrhunderts verloren 1803 alle bis ans 6 ihre Rcichsunmittelbarkeit (seit
1866 nur noch 3).
4. Städtebündnisse. Die Städte schlossen zum Schutze gegen Kriegs¬