Full text: Nicolaisches Realienbuch

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ihrer Ordenstracht, dein weißen Mantel mit schwarzem Kreuz, stammen die 
preußischen Landesfarben schwarz-weiß 
* Das Städtewesen im Mittelalter. 
1. Entstehung der Städte. Die ältesten deutschen Städte sind aus den 
römischen Kastellen am Rhein und an der Donau entstanden (Straßburg, 
Mainz, Koblenz, Bonn, Köln; Augsburg, Regensburg). Bedeutsam für die 
Entstehung der Städte war auch die Anlage fester Plätze durch Heinrich I. 
zum Schutze gegen die Ungarn (Quedlinburg, Merseburg, Goslar) und die des 
Deutschen Ritterordens in Preußen (Kulm, Thorn, Elbing, Marienburg, 
Königsberg). Städtische Einrichtungen und Verfassung haben diese Orte erst später 
erhalten. Fast alle Städte hatten Befestigungen zum Schutze im Kriege und 
gegen Raubritter. Die Befestigung bestand im allgemeinen ans dem Stadtgraben, 
der steinernen Stadtmauer mit Toren und festen Mauertürmen. Die Verteidigung 
der Stadt war allmählich in die Gewalt der Städte gelangt. Jeder wehrhafte 
Bürger war zur Verteidigung der Stadt verpflichtet. 
2. Das Leben in der Stadt. Im Mittelalter waren die Städte klein und 
unansehnlich. Tie damals größte deutsche Stadt, Köln, hatte nur 40000 
Einwohner. Die krnnnnen, engen Straßen waren ungepflastert und schmutzig 
und hatten meist Häuser mit überstehenden Stockwerken. Sic waren gar nicht 
oder unvollkommen beleuchtet. Das regste Leben herrschte auf dem Marktplatze, 
wo gewöhnlich das Rathaus und die Kirche standen. Die Bewohner der 
Städte waren ursprünglich unfreie Zinsleute und Dienstmannen der weltlichen 
oder geistlichen Grnndherren, in deren Bezirk die Stadt lag. Ihre Haupt¬ 
beschäftigung bildete wie bisher der Landban; nebenbei betrieben manche ein 
Handwerk oder stellten die Erzeugnisse auf dem Markte zum Verkauf ans. Erst 
nach und nach ging die Scheidung in Ackerbürger, Handwerker und Kaufleute 
vor sich. Infolge persönlicher Tüchtigkeit Und Wohlhabenheit bildeten sich die 
vornehmen Geschlechter ans, in deren Gewalt mit der Zeit die leitenden 
Ämter der Stadt (Ratsämter) gelangten. Zu gegenseitigem Beistand taten 
sich die Handwerker zu Zünften oder Gilden zusammen und errangen nach 
langem Kampfe schließlich Gleichberechtigung mit den Geschlechtern in der 
Verwaltung der Stadt. Durch das Aufblühen von Handel und Gewerbe 
erlangten die Städte im 13. Jahrh, großen Reichtum und ihre höchste Macht. 
3. Reichsstädte und Landstädte. Man unterschied freie Reichsstädte 
und Landstädte, je nachdem sie ans dem Königsgut oder ans dem Boden 
eines Fürsten, Bischofs oder eines anderen Herrn entstanden und von diesen 
abhängig waren. Starb die Familie des Grundherrn aus, kaufte sich eine 
Stadt vom Grundherrn frei oder gelang ihre gewaltsame Losreißung, so 
kamen diese Landstädte unmittelbar unter Kaiser und Reich. Sie erlangten 
hierdurch verschiedene Vorrechte, z. B. Sitz und Stimme auf den Reichstagen. 
Allmählich wurde ihre Zahl stark vermindert. Von den 51 Reichsstädten des 
18. Jahrhunderts verloren 1803 alle bis ans 6 ihre Rcichsunmittelbarkeit (seit 
1866 nur noch 3). 
4. Städtebündnisse. Die Städte schlossen zum Schutze gegen Kriegs¬
	        
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