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diesjährige unfruchtbare Neben beseitigt man. Sobald im Frühlinge der Saft¬ 
strom begonnen hat, darf man den Wein nicht beschneiden, da er sich sonst ver¬ 
blutet. Etwa 8—14 Tage nach der Blütezeit kappt der Gärtner alle jungen 
Reben, damit die Beeren größer und saftreicher werden. 
6. Die Reblaus ist erst vor einigen Jahrzehnten mit Reben aus Amerika 
nach Europa gebracht worden. Sie wird im ausgewachsenen Zustande 1 mm lang, 
sieht rötlich aus 
uud schmarotzt 
ähnlich wie die 
Blattlaus an der 
Pflanze, jedoch 
nur an der 
Wurzel. Im 
Herbste legt näm¬ 
lich das Weib¬ 
chen in der Nähe 
des Erdbodens 
unter die Rinde 
der Nebe ein 
Winterei, aus 
dem im Frühlinge Geflügelte Reblaus. 
eine eierlegeude a Weibchen, b. Larve der Reblaus tWurzellaus), an der Nebenwurzel saugend, c Larve, von 
PirrViP fiprnnr' uuieu gesehen, <3. Schnabel der Larve, e. Rebenwurzel mit den durch das Saugen der Reblaus 
L,uroe yervvr- veranlaßten Auftreibungen, s. Wurzelstock der Weinrebe mit den überwinternden Rebläusen. 
kriecht. Die Nach¬ 
kommen dieser Larve nähren sich von dem Safte der Wurzel und saugen sie so 
aus, daß der Stock eingeht. 
76. ScMußbetracbtung. 
Pflaumenwickler, Apfelwickler, Frostspanner usw. zeigen uns, daß der Garten viele 
Feinde unter den Insekten hat. Die Pflanzen sind den Tieren gegenüber meist machtlos. 
Einige haben zwar Schutzmittel (z. B. Dornen, Stacheln, Brennhaare, Borsten), aber diese 
schützen meist nur gegen größere Tiere. Gegen Insekten fehlen größtenteils die Schutz¬ 
waffen. Hier sind die Pflanzen meistens auf den Schutz durch Tiere angewiesen (Sing¬ 
vögel, Fledermaus, Maulwurf, Schlupfwespen, Marienkäserchen). Wären solche Garten¬ 
freunde nicht da, so würden die Schädlinge zuletzt so überhandnehmen, daß kein Apfel, 
keine Birne mehr gedeihen könnte. In der Regel aber treten da, wo sich die meisten 
Obstschädlinge einstellen, auch ihre Feinde am zahlreichsten auf, da sie hier am meisten zu 
fressen finden. So hilft sich die Natur überall selbst. Wo aber die Selbsthilfe 
nicht ausreicht, da soll der Mensch der Natur zu Hilfe kommen. Das kannst auch du, 
liebes Kind, indem du z. B. die Singvögel schützst. Leider tun das nicht alle Kinder. 
Manche nehmen vielmehr ihre Nester aus. Solchen aber droht das Strafgesetzbuch: „Mit 
Geldstrafe bis zu 60 M, oder mit Hast bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier 
oder Junge von Singvögeln ausnimmt." 
XII. Die Wiese im Berbfie, 
Im Juni hat der Landmann die Wiese zum erstenmal gemäht. Bor der scharfen 
Sense sanken die Grashalme nieder, und bald glich die Wiese einer kahlen Fläche. Aber 
die Gräser ruhten nicht. Bald trieben die Wurzelstöcke neue Sprossen hervor, und noch 
einmal schmückte sich die Wiese mit einem grünen Kleide, durchwebt von den weißen 
Realienbuch B. 17
	        
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