251
diesjährige unfruchtbare Neben beseitigt man. Sobald im Frühlinge der Saft¬
strom begonnen hat, darf man den Wein nicht beschneiden, da er sich sonst ver¬
blutet. Etwa 8—14 Tage nach der Blütezeit kappt der Gärtner alle jungen
Reben, damit die Beeren größer und saftreicher werden.
6. Die Reblaus ist erst vor einigen Jahrzehnten mit Reben aus Amerika
nach Europa gebracht worden. Sie wird im ausgewachsenen Zustande 1 mm lang,
sieht rötlich aus
uud schmarotzt
ähnlich wie die
Blattlaus an der
Pflanze, jedoch
nur an der
Wurzel. Im
Herbste legt näm¬
lich das Weib¬
chen in der Nähe
des Erdbodens
unter die Rinde
der Nebe ein
Winterei, aus
dem im Frühlinge Geflügelte Reblaus.
eine eierlegeude a Weibchen, b. Larve der Reblaus tWurzellaus), an der Nebenwurzel saugend, c Larve, von
PirrViP fiprnnr' uuieu gesehen, <3. Schnabel der Larve, e. Rebenwurzel mit den durch das Saugen der Reblaus
L,uroe yervvr- veranlaßten Auftreibungen, s. Wurzelstock der Weinrebe mit den überwinternden Rebläusen.
kriecht. Die Nach¬
kommen dieser Larve nähren sich von dem Safte der Wurzel und saugen sie so
aus, daß der Stock eingeht.
76. ScMußbetracbtung.
Pflaumenwickler, Apfelwickler, Frostspanner usw. zeigen uns, daß der Garten viele
Feinde unter den Insekten hat. Die Pflanzen sind den Tieren gegenüber meist machtlos.
Einige haben zwar Schutzmittel (z. B. Dornen, Stacheln, Brennhaare, Borsten), aber diese
schützen meist nur gegen größere Tiere. Gegen Insekten fehlen größtenteils die Schutz¬
waffen. Hier sind die Pflanzen meistens auf den Schutz durch Tiere angewiesen (Sing¬
vögel, Fledermaus, Maulwurf, Schlupfwespen, Marienkäserchen). Wären solche Garten¬
freunde nicht da, so würden die Schädlinge zuletzt so überhandnehmen, daß kein Apfel,
keine Birne mehr gedeihen könnte. In der Regel aber treten da, wo sich die meisten
Obstschädlinge einstellen, auch ihre Feinde am zahlreichsten auf, da sie hier am meisten zu
fressen finden. So hilft sich die Natur überall selbst. Wo aber die Selbsthilfe
nicht ausreicht, da soll der Mensch der Natur zu Hilfe kommen. Das kannst auch du,
liebes Kind, indem du z. B. die Singvögel schützst. Leider tun das nicht alle Kinder.
Manche nehmen vielmehr ihre Nester aus. Solchen aber droht das Strafgesetzbuch: „Mit
Geldstrafe bis zu 60 M, oder mit Hast bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier
oder Junge von Singvögeln ausnimmt."
XII. Die Wiese im Berbfie,
Im Juni hat der Landmann die Wiese zum erstenmal gemäht. Bor der scharfen
Sense sanken die Grashalme nieder, und bald glich die Wiese einer kahlen Fläche. Aber
die Gräser ruhten nicht. Bald trieben die Wurzelstöcke neue Sprossen hervor, und noch
einmal schmückte sich die Wiese mit einem grünen Kleide, durchwebt von den weißen
Realienbuch B. 17