fullscreen: Christus bis Khosru II. (Theil 3, Abth. 1)

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Verfassung der Franken. 
Lehn wesen. 
Das ganze Volk unterschied sich in Edle, 
Freie, Freigelassene und Leibeigene (oder Sklaven). 
Die Nachfolge deS Königs war für den ersten 
Sehn desselben erblich, jedoch nicht ausschließlich. 
So bestimmte eS Chlodwig. Jährlich, und 
zwar den tsten Martins oder Marz, hielt der 
König, umgeben von den Angesehensten des Reichs, 
auf dem Campus Marlins (Märzfeld) eine große 
Versammlung mit den Cdeln rmd Freien des Volks, 
wo über öffentliche Angelegenheiten, über Krieg 
und Frieden und über Gesetze berathschlagt und 
Beschlüsse gefaßt wurden. Namens seiner aber 
hielten die Herzöge, Centgrafen oder Gangrafen zu 
gewissen Zeiten im Jahre in deir Ernten ^) oder 
Gauen unter freiem Himmel Gericht. Speer und 
Schild war das Mahlzeichen auf dem Wahlberge; 
auch hatten diese Herzoge, Centgrafen oder Gau¬ 
grafen sogenannte Schöppen bei sich, welche sie 
als Erfahrne und Rechtskundige aus dem Volke 
des Cents **) oder Gaues selbst wählten.— Nur 
die Edlen und Freien zogen in den Krieg. Unter 
Ersteren aber unterschieden sich vornehmlich die so¬ 
*) Daher nannte man dergleichen Volksversammlun¬ 
gen Marzseldcr; die aber späterhin den Isten Mai 
gehalten wurden, und zwar nun auf dem Campus 
Majus, Maifeldc. — **) Ein Cent mag ursprüng¬ 
lich aus hundert Weilern bestanden haben.
	        
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