Full text: Kurzgefaßtes Lehr- und Lesebuch für kaufmännische Schulen

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Neben der Transportversicherung spielt inr Geschäftsleben die 
Feuerversicherung die größte Rolle. 
Die kaufmännischen Zweckverbände. 
Während der einzelne in dem schweren wirtschaftlichen Kampfe 
der Jetztzeit leicht Gefahr läuft unterzugehen, bildet der Zusammen¬ 
schluß mit anderen, dieselben Interessen vertretenden Berufsgenossen 
einen größeren Halt gegen geschäftliche Rückschläge. Daher haben 
die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Wirtschaftsleben der 
Neuzeit eine große Bedeutung erlangt. Während der mit beschränkten 
Kapitalien arbeitende Kaufmann nicht in der Lage ist, sich billige Einkaufs¬ 
gelegenheiten zu sichern, wird es eine Einkaufsgenossenschaft unschwer 
erreichen, für alle ihre Mitglieder günstige Bedingungen beim Einkauf 
zu erwirken. Männer wie Huber-Stuttgart, Schulze-Delitzsch und 
Raiffeisen-Neuwied haben die Bedeutung des Genossenschaftswesens, 
des Zusammenschlusses vieler zu großen Zweckverbänden frühzeitig 
erkannt und derartige Organisationen geschaffen. 
Für Kaufleute und Gewerbetreibende kommen in erster Linie 
die folgenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Betracht: 
Vorschuß- oder Kreditvereine bezwecken, ihren Mitgliedern gegen eine 
gewisse Sicherheitsleistung auf bequeme und billige Weise die er¬ 
forderlichen Kapitalien zum Betriebe ihres Geschäfts zu verschaffen. 
Bei Rohstoffvereinigungen kommt es darauf an, Handwerkern und 
Fabrikanten günstige Einkaufsbedingungen für den Erwerb von 
Rohmaterialien zu verschaffen. Magazinvereine wollen Kaufleuten 
und Handwerkern gemeinschaftliche Lager- und Verkaufsräume 
besorgen. Produktivgenossenschaften bezwecken, ihren Mitgliedern 
mancherlei Vorteile innerhalb des Geschäftsbetriebes durch Anschaffung 
von Maschinen, Werkzeugen und dergl. zu sichern. Die rechtlichen 
Verhältnisse aller dieser Genossenschaften sind geregelt durch das 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaftsqesetz vom 1. Mai 1889 mit 
Zusatz vom 12. August 1896. 
Was der einzelne im Verein mit anderen in Genossenschaften 
erreichen will, bezweckt der Zusammenschluß von Gesellschaftsunter¬ 
nehmungen zu großen Vereinigungen, die mit dem Namen Ringe, 
Trusts, Kartelle, Syndikate bezeichnet werden. Der Zweck dieser 
großen Kapitalvereinigungen kann ein sehr verschiedener sein. Weniger 
wird bei ihnen als Genossenschaftszweck der Einkauf als der Verkauf 
eine Nolle spielen. Es handelt sich bei ihnen in erster Linie darum, 
durch Zusammenschluß dafür Sorge zu tragen, daß der Verkaufspreis 
der erzeugten Ware auf einer gewissen Höhe erhalten bleibt, damit 
sie auf eineu bestimmten Nutzen rechnen können. Um das zu erreichen,
	        
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