75
Neben der Transportversicherung spielt inr Geschäftsleben die
Feuerversicherung die größte Rolle.
Die kaufmännischen Zweckverbände.
Während der einzelne in dem schweren wirtschaftlichen Kampfe
der Jetztzeit leicht Gefahr läuft unterzugehen, bildet der Zusammen¬
schluß mit anderen, dieselben Interessen vertretenden Berufsgenossen
einen größeren Halt gegen geschäftliche Rückschläge. Daher haben
die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Wirtschaftsleben der
Neuzeit eine große Bedeutung erlangt. Während der mit beschränkten
Kapitalien arbeitende Kaufmann nicht in der Lage ist, sich billige Einkaufs¬
gelegenheiten zu sichern, wird es eine Einkaufsgenossenschaft unschwer
erreichen, für alle ihre Mitglieder günstige Bedingungen beim Einkauf
zu erwirken. Männer wie Huber-Stuttgart, Schulze-Delitzsch und
Raiffeisen-Neuwied haben die Bedeutung des Genossenschaftswesens,
des Zusammenschlusses vieler zu großen Zweckverbänden frühzeitig
erkannt und derartige Organisationen geschaffen.
Für Kaufleute und Gewerbetreibende kommen in erster Linie
die folgenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Betracht:
Vorschuß- oder Kreditvereine bezwecken, ihren Mitgliedern gegen eine
gewisse Sicherheitsleistung auf bequeme und billige Weise die er¬
forderlichen Kapitalien zum Betriebe ihres Geschäfts zu verschaffen.
Bei Rohstoffvereinigungen kommt es darauf an, Handwerkern und
Fabrikanten günstige Einkaufsbedingungen für den Erwerb von
Rohmaterialien zu verschaffen. Magazinvereine wollen Kaufleuten
und Handwerkern gemeinschaftliche Lager- und Verkaufsräume
besorgen. Produktivgenossenschaften bezwecken, ihren Mitgliedern
mancherlei Vorteile innerhalb des Geschäftsbetriebes durch Anschaffung
von Maschinen, Werkzeugen und dergl. zu sichern. Die rechtlichen
Verhältnisse aller dieser Genossenschaften sind geregelt durch das
Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaftsqesetz vom 1. Mai 1889 mit
Zusatz vom 12. August 1896.
Was der einzelne im Verein mit anderen in Genossenschaften
erreichen will, bezweckt der Zusammenschluß von Gesellschaftsunter¬
nehmungen zu großen Vereinigungen, die mit dem Namen Ringe,
Trusts, Kartelle, Syndikate bezeichnet werden. Der Zweck dieser
großen Kapitalvereinigungen kann ein sehr verschiedener sein. Weniger
wird bei ihnen als Genossenschaftszweck der Einkauf als der Verkauf
eine Nolle spielen. Es handelt sich bei ihnen in erster Linie darum,
durch Zusammenschluß dafür Sorge zu tragen, daß der Verkaufspreis
der erzeugten Ware auf einer gewissen Höhe erhalten bleibt, damit
sie auf eineu bestimmten Nutzen rechnen können. Um das zu erreichen,