Die Seeschiffahrt 
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F. Die Seeschiffahrt. 
1. Allgemeines. 
Industrie und Handel bedürfen zu ihrer Entfaltung notwendig 1282 
der Schiffahrt, welche den Personen- und Güterverkehr mit den über¬ 
seeischen Ländern vermittelt. Daher ist der gewaltige Aufschwung, 
den der deutsche Schiffsbau und Schifsahrtsverkehr feit Gründung 
des Reichs genommen hat, für unsere Volkswirtschaft von großer 
Bedeutung. Abgesehen davon ist aber die deutsche Seeschiffahrt auch 
an sich ein lohnender und wichtiger Erwerbszweig geworden. Unter 
den deutschen Schiffahrtsgesellschaften nehmen der im Jahre 1875 zu 
Bremen gegründete „Norddeutsche Lloyd" und die bereits 
zehn Jahre früher ins Leben gerufene „Hamburg-Amerika¬ 
nische Paketfahrt - Aktiengesellschaft" weitaus die 
erste Stelle ein. Sie verfügen über eine gewaltige Dampferflotte, 
deren Schiffe an Schnelligkeit, Ausstattung und Führung anerkann¬ 
termaßen zu den besten der Welt gehören. 
Alle deutschen Kauffahrteischiffe (worunter man die 128z 
zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bestimmten Schiffe versteht) bil¬ 
den eine einheitliche Handelsflotte oder Handelsmarine und 
genießen, wo sie sich auch befinden mögen, den Schutz des Reichs, so 
lange sie die R e i ch s f l a g g e führen. Hierzu aber find sie in der 
Regel nur berechtigt, wenn sie in deutschem Eigentum stehen und in 
dem von dem Amtsgericht ihres Heimathafens geführten Schiffs- 
r e g i st e r eingetragen sind. Hierüber wird ihnen eine Urkunde 
(das sog. Schiffszertifikat) ausgestellt. 
Die gewerbsmäßige Schiffahrt auf hoher See (d. h. mehr als 1284 
drei Seemeilen vom Land entfernt) steht selbstverständlich den Schif¬ 
fen aller Länder frei. Der Verkehr unserer Schiffe in den Häfen und 
Küstengewäsfern des Auslandes ist durch zahlreiche Schiffahrts¬ 
verträge gesichert, welche das Reich mit den einzelnen ausländi¬ 
schen Staaten abgeschlossen hat. Die deutsche K ü st e n f r a ch t - 
fahrt, d. h. die Güterbeförderung von einem deutschen Seehafen 
nach dem anderen, steht zwar grundsätzlich nur den deutschen Schiffen 
zu; sie ist aber durch Verträge und Kaiserliche Verordnungen auch den 
Schiffen zahlreicher ausländischer Staaten eingeräumt worden. 
Der größtenteils auf Reichskosten erbaute, vom Reich verwaltete 1285 
Kaiser Wilhelm-Kanal (Nord-Ostsee-Kanal) erspart den 
Schiffen die gefährliche Umschiffung der jütischen Halbinsel und bietet 
besonders auch unserer Kriegsflotte eine rasche Verbindung zwischen 
Nord- und Ostsee. 
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