Berichtigungen
Seite 35 Nr. 31, 1 muß es „Reiches", nicht „Reichstags" heißen.
„ 36 „ 33 Anm. statt „gilt" ist „gelten ... die Ordnungen, die im
folgenden in der Regel zu Grunde gelegt sind", zu setzen.
„ 36 „ 35,2 statt „Oft" lies besser „Meistens".
„ 36 fehlt die Anmerkung:
„In der rheinischen Städteordnnng steht allein ein Bürger¬
meister, der Beigeordnete neben sich hat und auch Vorsitzender
der Stadtverordneten-Versammlung ist, an der Spitze der
Stadtverwaltung — nicht ein kollegialischer Magistrat —."
„ 37 Nr. 37, 4 lies „Angesessene" statt „angesessen".
„ 38 „ 37, 6 lies „beaufsichtigt" statt „überwacht".
„ 39 „ 42, 1 ist verwechselt mit 43, I.
Nr. 42, 1 muß heißen: „Er besteht aus dem Landrat und 6
vom Kreistag auf 6 Jahre gewühlten Mitgliedern".
„ 43, 1: „Er besteht aus 25 bis 50Kreisangehörigen, die usw."
„ 42 „ 47, 1 statt „Diesem steht ..." muß es heißen: „Elsaß-
Lothringen hat seit 1911 2 Kammern."
„ 43 „ 48 hinter Schöffengericht lies: „(1 Richter und 2 Schöffen)".
„ 46 „Großadmiral" muß in gleicher Höhe stehen wie „General-
feldmnrschall".