5. Zinanzea. 
Der moderne Staat hat eine Fülle der verschiedenartigsten Auf¬ 
gaben zu erledigen. Er hat das Reich durch Heer und Marine 
nach außen zu schützen und er muß im Inneren für Rechtspflege, 
Unterricht, Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, Verkehrs¬ 
wesen, Unterhalt der Straßen, Eisenbahnen, Kanäle sorgen. In 
immer wachsendem Maße fallen ihm Aufgaben zu, ein Gebiet der 
menschlichen Tätigkeit nach dem andern wird an den Staat über¬ 
tragen, und eine Reihe von Aufgaben, die noch vor wenigen Jahr¬ 
zehnten in den Händen der Privaten lagen — wie die Versorgung 
der Einwohner mit Licht und Wasser, der Betrieb von Straßenbahnen 
— liegen jetzt den öffentlichen Gemeinwesen ob. Man hat sich zu 
der Anschauung durchgerungen, daß von öffentlichen Körperschaften 
jene Aufgaben besser gelöst werden können als von privaten Unter¬ 
nehmern, weil sie im allgemeinen weniger auf finanziellen Gewinn 
zu sehen brauchen und daher eher die Interessen der Allgemein¬ 
heit wahren können und weil sie auch oft leichter imstande sind, 
die enormen Summen aufzubringen, die zur Herstellung solcher An¬ 
lagen notwendig sind. Man pflegt diese wachsende Übertragung 
von Aufgaben an die öffentlichen Körperschaften gelegentlich mit 
dem Worte Staatssozialismus zu bezeichnen, wobei man das 
Wort Sozialismus (socius — Genosse) im Gegensatz zum privaten 
Unternehmer anwendet. 
Es ist in jedem Lande verschieden, welche Aufgaben den öffent¬ 
lichen Körperschaften zugewiesen sind und bis zu welchem Grade. 
Während in Deutschland fast das gesamte Unterrichts- und Schul¬ 
wesen in den Händen der öffentlichen Körperschaften ruht, ist es 
z. B. in England noch bis zu einem hohen Maße der privaten 
Pflege überlassen. In anderen Ländern, wie in Frankreich und 
Nordamerika, liegt die Versorgung der Einwohner mit Wasser und 
Gas meistens privaten Betrieben ob. 
In Deutschland kommen als öffentliche Körperschaften in 
Betracht das Reich, die einzelnen deutschen Bundesstaaten und die
	        
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