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selben an das zugehörige B r a n d o e r si ch e r u n g s a m t lueitcrleitet. 
Dieses veranlaßt die Einschätzung der Versicherungsobjekte, worauf 
die Brandversicherungskammer durch Ausfertigung und Zustellung 
einer Aufnahms-Urkunde dem Antrage stattgibt. 
Die Kosten der Schätzung hat der Antragsteller zu über¬ 
nehmen. Die jährlichen Beiträge (Prämien) des Versicherten an 
die Anstalt richten sich nach der Größe der Versicherungssunune 
und nach der Feuergefährlichkeit der versicherten Gebäude. In 
Rücksicht hierauf unterscheidet man vier Gefahrenklassen. Es be¬ 
tragen die Jahresbeiträge pro 100 Mk. Versicherungssumme in der 
I. Klasse 10 Pfg., in der IE. Klasse 13 Pfg., in der III. Klasse 
20 Pfg., in der IV. Klasse 25 Pfg. 
Im Brandfalle, auch bei Blitzschlag, wird der entstandene 
Schaden nach Abschätzung durch den Kgl. Brandversicherungs¬ 
inspektor, an welchen daher auch seitens des Bürgermeisteramtes 
sofort Brandanzeige zu erstatten ist, vergütet, wenn das abge¬ 
brannte Gebäude innerhalb 5 Jahren auf der alten Baustelle wieder 
neu errichtet wird. Die Erlaubnis zur Gebäude-Errichtung auf einer 
anderen Stelle ist an die Genehmigung des Kgl. Bezirksamtes ge¬ 
bunden. Gegen die Schadensabschätzung ist ebenfalls Einspruch 
beim Kgl. Bezirksamt zulässig und zwar innerhalb einer Frist von 
2 Wochen vom Tage der Zustellung der Schätzungsnachricht an. 
Die Entschädigung selbst wird in 3 Raten ausbezahlt. Das erste 
Drittel ist fällig beim Anfahren der Baumaterialien, das zweite 
Drittel, wenn der Dachstuhl aufgesetzt ist. Der Rest wird erst nach 
der Bauvollendung verabfolgt. Wie segensreich die Anstalt wirkt, 
mag aus der Tatsache ersehen werden, daß die bayr. Brandver¬ 
sicherungsanstalt in den Jahren 1896/1902 für 29 680 abgebrannte 
Gebäude die respektable Summe von 25 416 717 Mk. vergüten 
konnte. 
b Hagelversicherung. 
Von größtem Werte für den Landwirt ist die Möglichkeit 
seine Feldfrüchte unter den Schutz einer großen Hilfsgemeinschaft 
stellen zu können. Hängt doch von dem ungeschmältern Ertrag der 
Ernte seine wirtschaftliche Existenz ab! Tausende von bäuerlichen 
Wirtschaften mögen in früheren Jahrhunderten zu Grunde gegangen 
sein, weil ihnen jede Sicherung gegen die Schäden fehlte, welche die 
Wut der Elemente ihnen zufügte. Man ergab sich in sein hartes 
Los in dem Gedanken, daß man es als Schickung Gottes in Ge¬ 
duld hinnehmen müsse. Erst um die Wende des 18. Jahrhunderts 
erwachte der Gedanke, daß es auch hier christliche Pflicht sei durch 
gegenseitigen Zusammenschluß Hilfe zu ermöglichen für schuldlos 
Geschädigte. Die erste deutsche, auf Gegenseitigkeit beruhende 
Hagelversicherungsanstalt wurde im Jahre 1797 in Neubrandenburg 
gegründet. Heute bestehen in Deutschland 30 Hagelversicherungs¬ 
Gesellschaften.
	        
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