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v. Eteokles und Edmund iv.,
oder
Die ungerechte Herrschsucht.
1. Eduard im Heinrich VI. sagt: Ein Jahr zu herrschen, bräch', ich
tausend Eide. Und Eteokles sagt: einsQ yccg aöixaiv ritgawidog
rtsQL "acÍXIlozov ádixeív, xctkla ö3 evoeßelv yqsiuv. Beide ernten die
Früchte dieser Gesinnung.
2. Eteokles meint, wenn er Herr des Landes und Volkes sei, sei er
auch Herr der Gesetze, und branche sich nicht vor Strafe zu fürchten. Allein
es gibt noch Einen, der darüber steht: Regum timendorum in proprios
greges, reges in ipsos imperium est Jovis etc.
3. Und neben dem Zeus thront die JUr¡, welche nicht minder mächtig
ist (Horaz II, 15. sic potenti Justitiae placitumque Parcis). Denn
gegen den Uebergriff (wie die Jokaste zum Eteokles sagt) steht der Nach¬
theil aus und beginnt den Krieg.
4. Und der Sieg kann ihm am Ende nicht entgehen, weil der Selbst¬
süchtige und Herrschsüchtige, indem er überall die Billigkeit verletzt, als ein
gemeinsamer Feind der Menschheit angesehen wird: wenn sodann Alles gegen
ihn sich verschworen hat, muß er erliegen. Napoleon.
5. Darum ist auch noch selten ein ungerechter Gewaltherrscher seiner
Strafe entgangen.
VI. Postquam exui aequalitas et pro modestia ac pudore ambitio
et vis incedebat, provenere dominationes.
Tac. Aun. III, 26.
I. Erklärung.
1. Tacitus betrachtet das Aufkommen der Zwingherrschaften als Folge
der Sittenverderbniß. Er denkt sich zuerst einen sündlosen Zustand, wo man
ohne Furcht vor Strafen und ohne Hoffnung auf Belohnung aus eignem
Trieb (suopte ingenio) das Rechte that. Als aber die sittsame Scheu der
zugreifenden Selbstsucht (ambitio et vis) gewichen waren, da hörte die
Freiheit und Gleichheit auf, und die Zwingherrschaft trat ein.
Ist das wahr? Und was folgt daraus?
II. Beweis, daß es wahr ist.
Der Uebergriff und die Willkühr, welche aus der Gier und der Selbst¬
sucht entstehen, rufen nothwendig Abwehr und Gewalt von der anderen Seite
hervor: und wo einmal das Faustrecht statt der Scheu und Sitte herrscht,
da muß natürlich der Stärkste die Herrschaft gewinnen und sie mit Gewalt
behaupten.
III. Folgerung hieraus.
1. Wenn die Freiheit durch Willkühr und Selbstsucht verloren
geht, so kann sie auch nur durch Einschränkung der Willkühr und der Selbst¬
sucht wieder gewonnen werden.
2. Das Mittel dazu ist die Aufstellung von Gesetzen, denen man all¬
gemein sich unterwirft, so daß sie auch den Herrscher binden.
3. Das war auch der Gang der Geschichte, wie Tacitus a. O. zeigt.
8ervius Tullius sanctor legum, quis etiam reges obtemperarunt.