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ein prächtiges Gastmahl, nach welchem er von dem Volke mit Mur
sik, Fackeln und Lampen nach Hause begleitet wurde. Das
erbeutete Gold und Silber wurde in den Staatsschatz nieder-
gelegt. Die Soldaten wurden verabschiedet und entlassen
Lex auctorati et dimissi sunt).
Anmerkung.1 . Wenn der Sieg zur See erkämpft worden
war, so hieß der Triumph triumphus navalis.
2. War der Sieg ohne große Schwierigkeit erfochten wor-
den, so hielt der Feldherr einen minder feyerlichen Einzug,
welcher ovatio hieß. Hier ging oder ritt er in die Stadt,
trug eine Krone von Myrten, und opferte ein Schaf (ovis).
§. 186. Militär-Strafen.
So wie militärische Verdienste glänzend belohnt wurden ,
so wurde dagegen auch jedes militäri s < e Vergehen mit
exemplarischer Strenge bestraft. Mach dem Grade der Ver-
gehungen gab es sssc<werere und gelindere Militär- Strafen.
Dieselben wurden gewöhnlich von den Tribunen der Legionen
und den Präfecten der Bundesgenossen, mit Zuziehung des
Kriegsrathes (consilio convocato), gegen die Schuldigen
verhängt; bisweilen wurde die Strafe von dem commandiren-
den Oberbefehlshaber selbst dictirt, von welchem man nicht
weiter appelliren konnte.
Die s< w er eren Militär-Strafen waren folgende :
1) Verr äth er (proditores, perduelliones), Überläufer
transfugae), und v orsäg l ich e Übertreter der Kriegsgessetze
wurden gewöhnlich mit dem Beile enthauptet (securi per-
eussi), oder von den Soldaten mit Schwertern erstochen (gla-
dio persossi). Bisweilen wurden sie mit Steinen unter einer
Flechte getödtet (Iapidibus cooperti sub crate necati). Gros-
ße Verbrecher wurden vom tarpejischen Felsen herabgestürzt.
2) Die Strafe für Diebstähle (kurtum), Desertien (ka-
ga), Meineid (perjurium) und Treulosigkeit (perkidia) be-
stand in Stockschlägen bis auf den Tod. Diese Strafe hieß
fustuarium. Wenn dieselbe an einem Soldaten vollzogen wur-
de, berührte ihn der Tribun zuerst mit einem Stabe, und auf
dieses Zeichen fielen alle Soldaten der Legion mit Stùöcken