Object: Deutsche Geschichte vom Zeitalter der Reformation und Preußische Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen (T. 5)

§ 18. Der Große Kurfürst im Kampf um die Landeshoheit in Preußen. 77 
gesetzte Heer, das mittlerweile Schleswig und Jütland erobert hatte, 
nach der Insel Fünen über. Bald daraus starb Karl Gustav. Obgleich 
die Waffen der Verbündeten überall siegreich gewesen waren, erlangte. 
Schweden durch die tatkräftige Unterstützung seines alten Bundes¬ 
genossen Frankreich einen günstigen Frieden, der in dem Zister¬ 
zienserkloster O liv a bei Danzig abgeschlossen wurde. Hier trug Fried- ^a^und die 
rich Wilhelm als Preis seines jahrelangen Ringens und Sorgens die Souveränität 
europäische Anerkennung seiner vollen Landeshoheit in Preußen 1660" 
(Souveränität) davon. Diese Erhöhuug seiner Stellung hatte 
auch für die Stammlande wichtige Folgen. 
2. Errichtung eines stehenden Heeres und Herstellung unum¬ 
schränkter Herrschergewalt. Friedrich Wilhelm, jetzt außerhalb der deut¬ 
scheu Reichsgrenzen ein selbständiger (souveräner) Fürst, war fest 
entschlossen, die vou ihm errungene Machtstellung zu behaupten. Hier¬ 
zu bedurfte es eines stehenden Heeres, wie es Frankreich bereits mileg^rpetuus 
seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und Bayern seit Herzog 
Maximilian besaß. Darum löste er die Regimenter, mit denen er am 
Schwedisch-polnischen Kriege teilgenommen hatte, nicht wieder ans und 
bemühte ftch, die für deren Unterhalt notwendigen Mittel aufzubringen. 
Bei dieser Neueinrichtung des Heereswesens waren der berühmte Reiter¬ 
führer Georg vonDerfflinger, der, ein protestantischer Oberöfter¬ 
reicher, erst in schwedischen Diensten gestanden hattex), und der Sieger 
von Warschau Otto von Sparr, ein Kenner des Artillerie- und 
Festuugswesens, seine vorzüglichsten Helfer. 
Zugleich fuchte der Kurfürst sich von dem Einfluß zu befreien, den 
die Stände in den einzelnen Landesteilen auf die Regierung erlangt Verwaltung, 
hatten, und war aus die Herstellung einer einheitlichen Verwal¬ 
tung uud eines dem gesamten Staatsgebiete gemeinsamen fürstlichen 
Beamtentums bedacht (f. S. 88). In P r e u ß e n allerdings setzte Fried¬ 
rich Wilhelm seinen Willen nicht ohne Gewalt durch. Ein Teil des 
Adels, der der Verfassungsänderung abhold war, schreckte nicht davor 
zurück, hochverräterische Pläne zur Wiederherstellung der polnischen 
Oberhoheit zu schmieden. Gegen die Häupter der Mißvergnügten wurde 
mit äußerster Strenge vorgegangen: der Schöppenmeister (= Vorstand 
der Bürgerschaft) Hieronymus Roth in 'Königsberg wurde gefan¬ 
gen genommen und bis zu feinem Tode in Haft gehalten; der Oberst 
von Kalckstein, der nach Warschau geflohen war, um von hier aus 
Ränke gegen seinen Landesherrn zn spinnen, wurde, was freilich gegen 
das Völkerrecht verstieß, auf dessen Befehl vom dortigen brandenbur- 
1) Seine Volkstümlichkeit gab Veranlassung zu sagenhaften Erzählungen, jo zu 
der Anekdote, daß er ursprünglich das Schneiderhandwerk ausgeübt habe.
	        
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