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gemeiner. Daß der König den auf ihn gesetzten Hoffnungen voll 
uünd ganz entsprach, das zeigte sich bald, als er zum Schwerte 
greifen mußte Es war ihm vergönnt, im Laufe seiner segens— 
reichen Regierung unvergänglichen Ruhm zu erwerben; Fürsten 
und Völker ehrten ihn in seiner Stellung, die er sich ebensowohl 
durch Reinheit der Gesinnung als durch beispiellose Erfolge der 
Waffen erwarb. 
Bei dem Streben, Deutschland groß und mächtig zu sehen, 
versäumte er jedoch nicht, auch nach anderer Seite das Wohl 
seiner Unterthanen eifrigst zu fördern. Als seine besondere Auf— 
gabe sah er die Fürsorge für die Arbeiter und den Schutz der 
MAmen und Bedrängten an. Er wollte „die wirklichen Härten 
des Schicksals“, über welche die Arbeiter zu klagen hatten, mög— 
lichst gemildert sehen. Als berechtigt erkannte man die Klagen 
über das Mißverhältnis zwischen Lohn und Arbeit, die Gesund— 
heitsschädlichkeit vieler Arbeitsräume und die trübe Aussicht aufs 
Alter,. Von 1878 an ernannte man im deutschen Reiche Inspektoren 
zur Überwachung der Fabrikräume, führte Einigungsämter zur 
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit— 
nehmern ein und beschränkte die Kinder- Frauen- und die 
Sonntkagsarbeit. Als im selben Jahre das deutsche Volk in der 
Freude über die Rettung des geliebten Kaisers, dessen Leben von 
frevelhafter Hand zweimal bedroht worden war, die sogenannte 
„Wilhelmspende“ im Betrage von 1800000 Mark sammelte, 
bildete diese auf besonderen Wunsch des edlen Fürsten den Grund— 
stock zu einer Altersversorgung für Arbeiter. In der denkwürdigen 
Botschaft, mit der der Kaiser am 17. November 1881 den Reichs— 
tag eröffnete, trat er für die Sicherung des Arbeiters gegen Not 
bei Erkrankung und Unglücksfällen, wie auch für dessen Ver— 
sorgung im Alter mit warmem Herzen ein. Bald gelang es der 
Regierung, mit dem Reichstage die Einrichtung einer Versicherung 
der Arbeiter gegen Not durch Krankheit oder Unglücksfälle zů 
vereinbaren, und so kam im Jahre 1883 das „Arbeiter— 
Krankenversicherungsgesetz“ und 1884 das „Arbeiter— 
Unfallversicherungsgesetz“ zustande. Von nun an wurde 
auch die Versorgung der Arbeiler in den Tagen des Alters an— 
gestrebt. Zwar erlebte Kaiser Wilhelm noch die Vollendung der 
erforderlichen schwierigen Vorarbeiten, aber das von ihm angeregte 
„Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz“ konnte 
erst unter seinem Enkel vom 1. Januar 1891 an in Kraft treten. 
Es war dem Kaiser vergönnt, sein 90. Lebensjahr in voller 
Gesundheit anzutreten; bis zum letzten Alemzuge zeigte er eine 
solche Gewissenhaftigkeit in Erfüllung seiner Pflichten, daß er jeder— 
mann als Vorbild dienen kann. Ich habe nicht Zeit, müde zu
	        
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