204 Königreich Preußen. 16
brandenburgischer Lehnsmann. Sein Ansehen war aber auch
bei Kaiser Maximilian groß. Er wurde kaiserlicher Oberhof¬
meister , Ritter des goldenen Vließes und erster Präsident des
Reichskammergerichtes zu Speier. Für seine schweizerische Herr¬
schaft Räzüns tauschte er die alt-hohenzollerischen Herrschaften
Haigerloch und Werstein ein. Er starb 18. Juni 1512 im
Gefolge des Kaisers zu Trier.
Eitel Friedrichs II. Söhne und Enkel näherten sich noch
mehr dem Hause Habsburg; die Beziehungen zu den branden-
burgischen Kurfürsten erkalteten, weil die schwäbischen Hohen-
zollern in der Reformation katholisch blieben. Eitel Friedrich HI.
wurde Kaiser Karls V. geheimer Rat und Feldhauptmann.
Seinen Sohn, den Grasen Karl I., belehnte der Kaiser,
dessen Taufpate, 1534 mit den Grafschaften Sigmaringen und
Beringen. Der Tod seines Vetters Jost Nikolaus II. fügte zu
diesem Besitze noch die Stammburg nebst Hechingen, Haigerloch
und Werstein. Aber das kaum Geeinte teilte Gras Karl wieder
durch seine Erbfolgeordnung. Als er 1576 starb, begann die
fast 300 Jahre dauernde Trennung des Hauses in die Linien
Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sig-
maringen. Eine dritte Linie, Hohenzollern-Haigerloch, erlosch
schon 1634; ihr Gebiet fiel an Sigmaringen.
5. Von der Teilung in Hechingen und Sigmaringen bis
zur Vereinigung der Länder mit Preußen (1576—1849).
Beide Grafschaften haben eine Reihe tüchtiger Regenten
gehabt. Da die Reformation die am Ende des 15. Jahrhun¬
derts so innigen Beziehungen zu den Brandenburger Vettern
gelockert hatte, Jo waren die schwäbischen Hohenzollern meistens
im Bunde mit Österreich und Bayern. Dieser Bund trug ihnen
zwar 1623 die Fürstenwürde ein, aber sie und ihre Unter¬
thanen haben darunter auch schrecklich gelitten, besonders im dreißig¬
jährigen Kriege. Ein erneuter Anschluß an Brandenburg fand
unter dem großen Kurfürsten statt, besonders sind dessen freund¬
schaftliche Beziehungen zu dem Fürsten Philipp Friedrich
von Hechingen (1661 — 71) wichtig. Der Fürst verpflich¬
tete testamentarisch seine Nachkommen, zu dem Hause Branden¬
burg zu halten. Zugleich befahl er seine Erben und das
Fürstentum Hohenzollern dem besonderen Schutze des Großen
Kurfürsten. Dieser nahm 1685 mit kaiserlicher Genehmigung
den Titel „Graf von Hohenzollern" an.
Unter seinem Nachfolger, dem Kurfürsten Friedrich III.,
kam im Jahre 1695 zu Nürnberg eine neue Erbvereini-