Full text: Lesebuch für die Oberklassen katholischer Volksschulen

74 
Nach einigem Besinnen sagte Kaspar: „Weilst du, wie 
wir es machen wollen? Geh morgen nach Schwyz und sage 
den Richtern deine und meine Grunde, so brauche ich ja nicht 
dabei zu sein!“ — „Wenn du das Zutrauen zu mir hast, 
so kannst du dich darauf verlassen, dals ich für dein Recht 
reden will, wie für mein eigenes.“ 
Nach dieser Abrede ging Veiten den folgenden Tag nach 
Schwyz und trug seine und Kaspars Gründe vor, so gut er 
konnte. Am Abend kam er wieder zu Kaspar und sagte: 
„Die Wiese ist dein, die Richter haben sie dir zugesprochen; 
ich wünsche dir Glück und bin froh, dals wir ins reine 
gekommen sind.“ 
108. Der Fuchs und der Kranich. 
(Nach Äsop.) 
Ein Fuchs lud einen Kranich zur Mahlzeit ein. Als der 
Kranich kam, da hatte der Fuchs in lauter flachen Schüsseln aller¬ 
hand Suppen aufgetragen und sagte zum Kranich, er möge es sich 
gut schmecken lassen. Der Kranich aber konnte mit seinem langen 
und dünnen Schnabel nichts davon genießen und mußte es mit 
ansehen, wie der schadenfrohe Fuchs unterdessen mit Wohlbehagen 
speiste. 
Bald daraus lud der Kranich den Fuchs ein und setzte ihm 
die schönsten Leckerbissen in Flaschen mit langem und engem Halse 
vor und sagte, nun möchte er nur zulangen und thun, als wenn 
er zu Hause wäre. Der Kranich hielt seinen langen Schnabel in 
die Flasche hinein und aß und trank nach Herzenslust. Der Fuchö 
hatte das Zusehen und ging zuletzt beschämt davon. 
109. Oie Witwe und der Landwehrmann. 
("Ferdinand Schmidt.) 
Eine in Leipzig wohnende Witwe mit vier kleinen Kindern 
bekam im Kriege Preussens gegen Österreich im Jahre 1866 
einen preussischen Landwehrmann als Einquartierung auf 
einen Tag. Zu Mittage gab’s Kartoffelmus, für den Sol¬ 
daten besonders noch eine Bratwurst dazu. Während die 
Frau noch einmal nach der Küche geht, verteilt der Land¬ 
wehrmann die ausschliesslich für ihn bestimmte Bratwurst 
unter die vier Kinder, die sich die Gabe auch sofort wohl¬ 
schmecken lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.