Full text: Lesebuch für die mittlere und obere Stufe (Teil 3, [Schülerband])

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Einige Beispiele zu geschäftlichen Formularen und Aufsätzen. 
IV. Empfangsschein. 
Daß mir der Handelsmann Fuß 45 Mark (fünf und vierzig 
Marh in 5-Mark⸗Scheinen zur Einzahlung mittelst Postanweisung bei 
dn Kaiserlichen Postamte zu Liegniß übergeben hat, bescheinige ich 
iermit. 
Waldau, den 10. Februar 1876. 
Karoline Grimm, 
Botenfrau. 
Erklärung. Für die richtige Anfertigung gelten dieselben Bestimmungen 
wie für eine Quittung. 
V. Kontrakt oder Vertrag. 
Lehr-Kontrakt. 
Zwischen dem Schuhmachermeister Karl Franzke hier und dem 
Hausbesitzer Wilhelm Groß aus Eisenach ist heute nachstehender 
Lehr-Kontrakt abgeschlossen worden. 
. 
Der Hausbesitzer W. Groß giebt seinen Sohn Gottlieb dem 
Schuhmachermeister K. Franzke in die Lehre, um bei demselben das 
Schuhmacherhandwerk vollständig zu erlernen. 
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Meister K. Franzke verpflichtet sich, den, Gottlieb Groß in 
allem, was zum Schuhmacherhandwerk gehört, genau zu unterrichten, 
ihn auch zum regelmäßigen Besuche der Fortbildungsschule anzuhalten. 
3. 
Die Lehrzeit dauert 3 Jahre, nämlich vom 1. April 1877 bis 
zum letzten März 1880. Kost und Wohnung erhält der Lehrling während 
dieser Zeit bei seinem Lehrherrn; dagegen hat der Vater für Wäsche 
und Kleidung zu sorgen. 
8 4. 
Der Lehrling verspricht seinem Lehrherrn Treue, Gehorsam und 
gute Führung, und der Vater desselben verbürgt sich für allen er— 
weislichen Schaden und Nachteil, den sein Sohn dem Lehrherrn etwa 
zufügen sollte. 
Vorstehender Kontrakt ist in zwei gleichlautenden Exemplaren an— 
geferkigt, von beiden Kontrahenten eigenhändig unterschrieben und jedem 
ein Exemplar eingehändigt worden. 
Erfurt, den 1. März 1877. 
K. Franzke, Schuhmachermeister. Wilh. Groß, Hausbesitzer. 
Erklärung. Ein Vertrag oder Kontrakt ist eine Verhandlung, in welcher 
die gegenseitigen Verbindlichkeiten zwischen zwei oder mehreren Personen 
festgestellt werden. Es kommt daher n an, daß die Verpflichtungen, 
welche jeder Teil übernimmt, unzweideutig und vollständig angegeben 
werden. Zur Gültigkeit desselben ist die Einwilligung beider Vertrags— 
schließer notwendig.
	        
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