II. Sparta, Athen, Theben verbluten sich im Kampfe nm die Hegemonie (404 — 362). 57
aber der Übermut Spartas hervortrat, hatte sie sich Athen ge¬
nähert (§ 49 b).
Die Befreiung Thebens war das Werk junger thebanischer
Demokraten unter Führung des Pelöpidas. Diese hatten in Athen
Zuflucht gefunden, knüpften von da aus heimlich Verbindungen
mit Gesinnungsgenossen in ihrer Vaterstadt an, kehrten eines
Tages verkleidet zurück und überfielen und ermordeten die Macht¬
haber bei einem Gelage 379. Darauf zog die spartanische Be¬
satzung aus der Kadmea ab; Theben war befreit und nahm nun
bald einen großartigen Aufschwung. Die böotischen Städte ge¬
langten unter seine Herrschaft. Neben Pelöpidas trat als der
hervorragendste Führer des Volkes Epaminondas hervor, ein Mann,
groß als Staatsmann, noch größer als Feldherr und von reinster
Lauterkeit des Charakters.
Zwischen Theben und Sparta kam es bald zum Bruch.
Im Jahre 371 siegte Epaminondas bei Leuktra über die Spartaner
durch die Anwendung der „schiefen Schlachtordnung". Damit
war die Hegemonie Thebens begründet; sie dauerte aber nur kurze
Zeit, nur bis zum Tode des Epaminondas.
3. Die Hegemonie Thebens 371 — 362. §
Nach seinem Siege bei Leuktra zog Epaminondas nach dem
Peloponnes und erschien vor Sparta, der mauerlosen Stadt,
deren Frauen noch nie ein feindliches Lagerfeuer gesehen hatten.
Doch Agesilaos war wachsam, so daß Epaminondas einen Angriff
auf die Stadt nicht wagte. Aber er befreite Messenien und
legte die Macht Spartas für alle Zeit lahm. Noch mehrere Züge
unternahm er nach dem Peloponnes. Im Jahre 362 jedoch fand
er in der Schlacht bei Mantinea in Arkadien siegend den Tod.
Pelöpidas war zuvor in einem Kampfe in Thessalien gefallen.
Nun war Theben nicht mehr imstande seine führende
Stellung aufrecht zu erhalten. Auch Sparta und Athen waren
erschöpft. In Griechenland herrschte „Richterlosigkeit und Ver¬
wirrung". —
Ergebnis. Die bisherige politische Entwicklung der Griechen
hat also mit dem Bankerott geendet. Ihr politisches Leben hatte
sich abgespielt in der Form des Stadtstaats (Polis). Diese