,90 21. Beginnende Einigung der niedersächsischen Ländergebiete.
fassen und lieben getreuen Untertanen von der Ritterschaft und Land¬
schaft ihre Kinder daselbst zur Lehre und Zucht hinschicken würden." —
Im geistlichen Fürstentum Hildesheim bestanden alle geistlichen
Korporationen bis znm Anfang des 19. Jahrhunderts.
21. Weginnende Einigung der niedersächstschen
^ländergeöiete.
1. Hoya-Diepholz fällt an Brannschweig-Lüneburg. 1583.
Die Fürsten hatten das Bestreben, ihre Gebiete abzurunden
und zu vergrößern und damit die kleineren selbständigen Gebiete
aufzusaugen. Bereits im Jahre 1510 hatten die Lüneburger
Herzöge die Grafschaft Diepholz als Leheu übernommen; später fiel
sie ihnen ganz zu. 1526 wurde dem gesamten Vrannschweigisch-
Lüneburgischen Hanse die Lehensherrschaft über die Grafschaft Hoya
zugesprochen, und als dann der letzte Sproß des alten Grafen¬
geschlechts von Hoya und Bruchhausen, Otto VIII., 1582 auf dem
Schlosse zu Hoya starb und die Grafschaft dadurch ein eröff¬
netes Lehen wurde, teilte man sie in der Weise, daß die Ämter
Stolzenau, Syke, Ehrenburg, Steyerberg, Diepenau, Siedenburg,
Bahrenburg und Harpstedt unter dem Namen der Obergrafschaft
an die Kalenbergische und Wolfenbüttelfche Linie, die Ämter Hoya,
Nienburg, Liebenau, Drakenburg, Alt- und Nen-Brnchhausen
unter dem Titel der Niedergrafschaft an die Lüneburgische Linie
fielen. Die Obergrafschaft kam 1584 ganz an Wolfenbüttel, dann
nach dem Tode Friedrich Ulrichs 1636 an die Harbnrgische Linie der
Herzoge von Lüneburg, bis sie nach deren Aussterben 1643 unter
Herzog Friedrich mit Lüneburg-Celle und somit wieder mit der
Niedergrasschaft zu einem Lande vereinigt wurde.
2. Kalenberg-Göttingen und Ober-Hoya werden mit Wolfen¬
büttel vereinigt. 1584. Erich II. von Kalenberg-Göttingen starb
im Jahre 1584 auf feinen unaufhörlichen Fahrten außer Landes in
Pavia ohne Erben. Der nächste Erbberechtigte war Herzog
Julius von Vrannschweig-Wolfenbüttel. Dieser übernahm das
Land und damit eine schwere Last. Das Kammergut war ver¬
pfändet, die Verwaltung verwildert, die Rechtspflege unsicher und
die Kirche in Verwirrung. Mißtrauisch kamen die Stände dem neuen
Herrn entgegen; aber das Land stand sich gut unter ihm. Julius
war ein ausgezeichneter Regent. Für die vereinigten Landschaften
richtete er einen gemeinsamen Landtag zu Gandersheim ein nnd
begann mit Reformen, die sich in Wolfenbüttel bereits bewährt
Hatten. Zunächst ordnete er die kirchlichen Verhältnisse. Dann